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Vorratsdatenspeicherung: Provider müssen die Kosten für die Technik tragen

Die Vorratsdatenspeicherung ist bei vielen Internetnutzern stark umstritten, auch die Telekommunikationsunternehmen sind keine Befürworter dieser Regelung. Sie müssen die Daten sechs Monate auf Vorrat speichern und zudem müssen sie die nötige Technik anschaffen. Mit der Frage, wer diese Kosten zu tragen hat, befasste sich das OVG Berlin- Brandenburg.

Was war geschehen?

Die Antragstellerin ist ein Telekommunikationsunternehmen, das über eigene Netze verschiedene Dienstleistungen anbietet. Am 17. Oktober 2008 ist bereits ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ergangen. Dies entschied, dass die auf eigene Kosten zu tragende technische Einrichtung zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation gegen das Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung des Betreibers verstößt. Die Bundesnetzagentur reichte Beschwerde ein.

Entscheidung des Gerichts

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 02.12.2009 (Az.: 11 S 81.08) entschieden, dass die Telekommunikationsunternehmen zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung nach dem Telekommunikationsgesetz verpflichtet seien und auch die dafür entstandenen Kosten zu tragen haben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es keine Zweifel  bezüglich der Kostenregelung gebe. Die Richter stellten fest, dass sich im Rahmen der Folgenabwägung der potentiell irreparable Vermögensschaden auf Seiten der Provider und die Gefahren für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch zeitweilige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherungspflicht auf staatlicher Seite gegenüber stehen. Allerdings seien die möglichen Vermögensschäden der Telekommunikationsunternehmen nicht so hoch, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem Vollzug der EU-Richtlinie (2006/24/EG) zurücktreten müsse.

Fazit:

Im vorliegenden Urteil wurde über die Kosten bei der Pflicht zu Vorratsdatenspeicherung entschieden. Seit dem 15.12.2009 befasst sich das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung nachdem mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht wurden. Ein Urteil wird im März 2010 erwartet.


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