Von allen Seiten gab es im Vorfeld Kritik im Zusammenhang mit dem am 17.02.2010 unterzeichneten Gesetzt zur Eindämmung von Kinderpornographie im Internet. Durch das Gesetz sollten Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden. Bundespräsident Horst Köhler bestätigte seine Unterschrift damit, dass es keine Bedenken verfassungsrechtlicher Art gegeben hätte und er deshalb dem Entwurf zustimmte und absegnete.
Kritik im Voraus
Noch bevor der Bundespräsident seine Unterschrift setzte, waren viele Stimmen laut, die forderten, den Gesetzesentwurf vor der Unterzeichung nochmals zu überarbeiten. Das Hauptargument dabei war, dass der Entwurf noch aus dem Jahre 2009 stammte und unter der großen Koalition beschlossen wurde. Jedoch hat die im September gewählte schwarz-gelbe Regierung unter großem Druck der Liberalen im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit Hilfe des neuen Internetzensurgesetzes komplett gelöscht und nicht nur gesperrt werden sollen. Auch andere Parteien äußerten sich im Zuge der Regierung kritisch gegen das Sperren.
Bitkom fordert klare Worte
Doch genau diese Entscheidung benötigen die Internet-Anbieter, um in Zukunft zu wissen, wie mit Kinderpornographie im Internet verfahren werden solle. August-Wilhelm Scheer, Vorsitzender des Interessenverbandes Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), begrüßte, dass die Bundesregierung auf ein Sperren verzichten wolle und ein Löschen bevorzuge. Damit positionierte sich Scheer unmissverständlich auf Seiten der Kritiker des Gesetzes, welche vor allem angaben, dass die Sperren leicht zu umgehen sind und keine effektive Methode gegen Online-Kinderpornoringe darstellen. Scheer forderte weiter, dass Bund und Länder eine Lösung finden sollen, welche es auch ermöglicht, dass Täterverfolgung, Ermittlungsarbeiten und Opferschutz effektiver durchgeführt werden können.
Das Gesetz tritt praktisch nicht in Kraft
Die Oppositionsparteien sind einstimmig dafür, das Gesetz wieder aufzuheben. Die Regierungsparteien wollen das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" hingegen nur wenige Tage nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten lieber per Erlass durch das Innenministerium an das ausführende Bundeskriminalamt (BKA) außer Kraft zu setzen.
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