
Erst kürzlich ist Apples neues Meisterwerk iPhone4 auf den internationalen Markt gekommen, da hört man schon von ersten Klagen vor amerikanischen Gerichten.
Der Grund hierfür sind die bekannt gewordenen Empfangsprobleme beim neuen iPhone, die von den im Auftrag ihrer Mandanten klagenden Anwaltskanzlereien als so gewichtig eingestuft werden, dass das Telefon nicht in normaler Art und Weise zu nutzen sei, sondern vielmehr als defekt eingestuft werden müsse. Neben der zitierten Klage vor einem US-Gericht in Maryland sind Medienberichten zufolge auch Klagen in Kalifornien und Texas eingereicht worden.
Die Kläger fordern neben einer Beseitigung des Mangels zudem auch Schadensersatz von Apple. Der Trendsetter wies die Forderungen indes als unbegründet zurück; seiner Auffassung nach gehörten die geschilderten Empfangsprobleme schlichtweg zu den normalen „Gegebenheiten des Lebens“ von einem Handy, die dann entstünden, wenn Nutzer die Antenne am unteren Ende des iPhone-Gehäuse zuhielten.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob die Klage in den USA von Erfolg geprägt sein wird – frei nach dem Motto: Nichts ist unmöglich.. Interessant wäre an dieser Stelle nur zu wissen, in welcher Höhe die Käufer Schadensersatz verlangen und welche Grundlage einen Schadensersatzanspruch ableiten lässt.
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