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Fußballübertragung: WM und EM für alle im Free-TV

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Aufatmen bei den Fußballfreunden in Europa. In einem am 17.02.2011 ergangenen Urteil entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass sportliche Großereignisse, darunter auch die Fußball-Welt- oder Europameisterschaften auch zukünftig unverschlüsselt im Free-TV zu sehen sein müssen.Der EuGH (AZ:T-385/07, T-55/08 und T-68/08)wies damit eine Klage des Fußball-Weltverbands FIFA und des Europäischen Fußballverbands UEFA ab.

Der Sachverhalt

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Die Kommission der EU hatte Listen der EU-Mitgliedstaaten Belgien und des Vereinigten Königreiches für zulässig erklärt. Diese Listen enthielten gesellschaftliche Großereignisse, die nach Ansicht der beiden Staaten eine öffentliche Berichterstattung (also im Free-TV) notwendig machen. Zu diesen Ereignissen, die auf den Listen genannt waren, gehörten auch die Fußball-Welt- und Europameisterschaften. Der Fußballweltverband (FIFA) und der Europäische Fußballverband (UEFA) reichten daraufhin Klage ein und verlangten, sowohl die Fußball-Welt- als auch die Fußballeuropameisterschaft von der Liste zu streichen, so dass es möglich sein sollte, beide Großereignisse exklusiv im Bezahlfernsehen (Pay-TV) zu zeigen.

Die Entscheidung

Der EUGH entschied im vorliegenden Fall im Sinne der Kommission und wies die Klagen ab. In ihrem Urteil betonten die Richter, dass es ein Mitgliedstaat verbieten kann, die Übertragungsrechte von Fußball-Welt- und Europameisterschaften exklusiv an Bezahlsender zu vergeben, sofern die Spiele von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind. Eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung liegt dann vor, wenn es sich bei den Spielen um "Topspiele" des Turniers handelt. Topspiele sind zumindest die Halbfinals und das Finale sowie die Spiele, an denen die eigene Nationalmannschaft des Landes beteiligt sind. Aber auch die vermeintlichen "normalen" Spiele könnten lauten EuGH entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Turniers haben, so dass auch diese Spiele letztendlich "Topspiele" sein könnten.

Fazit:

Für die Fußballfans heißt das konkret, dass jeder EU-Mitgliedstaat anordnen kann, dass sämtliche Spiele auch im Free-TV zu sehen sein müssen. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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