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Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Köln darf die Deutsche Post die Anbieter von Konkurrenzprodukten zu ihrem eigenen E-Postbrief nicht dadurch behindern, dass sie ihnen das PostIdent-Verfahren nicht zur Verfügung stellt. Die 8. Kammer für Handelssachen des LG Köln gab in ihrem Urteil vom 31.03.2011 (Az.: 88O 49/10) einer entsprechenden Klage der 1&1 Internet AG statt.
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Kläger war der Internet-Dienstleister 1&1 Internet AG aus Montabaur. Dieser beabsichtigte genauso wie die Post selbst, die vom Gesetzgeber eingeführte De-Mail mit einem eigenen Produkt umsetzen. Um die Identität der De-Mail-Kunden zu sichern, müssen sich diese bei der Anmeldung ausweisen. Vorgesehen war hierzu die Nutzung des PostIdent-Verfahren der Deutschen Post. Den Vertrag über die PostIdent-Nutzung hatte die Post allerdings zum Jahresende 2010 gekündigt. Die Klägerin erblickte hierin den Versuch, die Einführung des Konkurrenzprodukts zum E-Postbrief, dem De-Mail-Produkt der Post, zu sabotieren.
Nach dem Urteil muss die Post auch ihrem Mitbewerber, der 1&1 Internet AG, den Identifizierungsdienst PostIdent zur Verfügung stellen. Durch die Weigerung das PostIdent-Verfahren auch dem alternativen De-Mail-Anbieter zur Verfügung zu stellen, wären diesem deutliche Nachteile bei der rechtmäßigen Umsetzung seines eigenen Produkts entstanden. Das Gericht betonte dass der Einsatz von Marktmacht, um sich einen Vorteil auf einem anderen Markt zu verschaffen, dem Ziel eines freien Wettbewerbs widerspreche.
Gegen das Urteil kann die Deutsche Post innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Ein Sprecher der Deutschen Post AG sagte, dass man das Urteil sehr genau prüfen und danach entscheiden werde, ob man von der Möglichkeit Gebrauch mache, Rechtsmittel einzulegen.
Fazit:
Das Urteil zeigt einerseits die Grenzen des Wettbewerbs, andererseits führt es vor Augen, welche Bedeutung dem noch jungen De-Mail-Dienst beigemessen wird. Die Anbieter von De-Mail-Produkten versprechen sich offenbar eine hohe Nachfrage. De-Mail soll nicht nur im Bereich des eGovernments Bedeutung erlangen, sondern auch sicheren Online-Handel ermöglichen.
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