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Durch den vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossen Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollen die Verbraucher besser geschützt werden. Ein wichtiger Punkt dieses Entwurfes ist, dass bei den kostenpflichtigen Sonderrufnummern (unter anderem 0180-Nummern u. 0900-Nummern) die ersten beiden Warteminuten kostenlos sein müssen.
Das bedeutet, dass der gesamte Anruf entweder nur einen Festpreis kosten darf oder aber die Anrufkosten vom Angerufenen getragen werden müssen – und zwar so lange, bis der Anrufer mit einem Servicemitarbeiter verbunden werden kann. Desweiteren muss der Anrufer zu Beginn des Anrufs über die voraussichtliche Dauer und die Kosten informiert werden. Tut der Anbieter das nicht oder falsch, so hat er dafür die Kosten zu tragen. Der Entwurf sieht hierbei eine Übergangsfrist bis zu zwölf Monaten vor.
Ein weiterer Punkt des Entwurfes sieht vor, dass zu Gunsten des Schutzes der Privatsphäre der Verbraucher den Anbieteren weitere Informationspflichten auferlegt werden. So sollen Anbieter sogenannter ortsbezogener Dienste dazu verpflichtet werden, den Nutzer immer dann mittels SMS zu informieren sobald sein Mobilfunkgerät vom Anbieter geortet wird. Desweiteren wird den Anbietern dann eine Benachrichtigungspflicht gemäß den Schutzbestimmungen der EU-Vorgaben auferlegt, wenn er die Schutzbestimmungen verletzt. Datenpannen müssen sowohl den dafür zuständigen Behörden als auch den Verbrauchern gemeldet werden, dem Verbraucher aber nur dann, wenn seine Privatsphäre verletzt wurde.
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Die Verbraucherrechte sollen nach der TKG-Reform auch bei einem Umzug gestärkt werden. So soll eine Umstellung des Festnetzanschlusses künftig innerhalb eines Arbeitstages erfolgen, was laut Kritikern aber zu einer erhöhten Fehlerquote führen kann. Mobilfunkkunden sollen Ihre Rufnummer jederzeit zum neuen Anbieter mitnehmen können.
Fazit:
Der Entwurf ist für viele Verbraucherschützer ein Schritt in die "richtige" Richtung. Allerdings geht er auch Vielen nicht weit genug.
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Sören Siebert auf Google+