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Netzsperren: Ja, nein oder vielleicht (doch)?

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Offiziell sind die Netzsperren mittlerweile Geschichte. Allerdings liegt inzwischen der neue Glücksspielstaatsvertrag vor.Doch was hat das Glücksspiel mit Netzsperren zu tun?

EuGH erklärte Glücksspielmonopol für unzulässig

Es dürfte die Meisten auf verwundern, dass vermutlich viel mehr Internetnutzer von Netzsperren betroffen sein werden, als man denkt. Der Glücksspielstaatsvertrag regelt in erster Linie – wie der Name schon sagt – das Glücksspiel.

Man sollte aber wissen, dass der Europäische Gerichtshof das bislang existierende Glücksspielmonopol der Bundesrepublik Deutschland für (europa)rechtswidrig erklärt hat. Die Art und Weise, wie die Bundesregierung bzw. die jeweiligen Länderregierungen mit dem Glücksspielmonopol umgehen, weist laut dem Euroäischen Gerichtshof darauf hin, dass es dem Deutschen Staat eher auf die eigenen Einnahmen als auf den Schutz vor den negativen Folgen des Glücksspiels ankomme. Allein aus steuerlichen Gründen ist deshalb das Glücksspielmonopol des deutschen Staates nicht zu rechtfertigen und somit laut Europäischem Gerichtshof europarechtswidrig.

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Wer nun aber glaubt, dass sich der Deutsche Staat bzw. die Bundesländer dem Urteil beugen und deshalb das Glücksspielrecht zumindest nach und nach liberalisieren, der irrt.

Provider sollen Internetzugang sperren

Stattdessen planen die Länder tiefe Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit. Die Internet-Provider sollen dazu verpflichtet werden festzustellen, ob Internetnutzer etwa ein illegales Glücksspielangebot besuchen möchten. Das bedeutet, dass die Kommunikationsunternehmern (insbesondere Internetprovider) zukünftig jeglichen Datenverkehr der Nutzer kontrollieren müssen bzw. auch mit ihren technischen Hilfsmitteln den Zugang zu illegalen Inhalten erschweren sollen. Das kommt einer Zensur bzw. ständigen Überwachung gleich.

Verfassungsrechtlich zulässig?

Es ist allerdings mehr als fraglich, ob solche umfassenden Eingriffe in die Rechter der Internetnutzer überhaupt noch verfassungsrechtlich zulässig sind. Immerhin ist der Eingriff in die Rechte der Nutzer ein großer – das Interesse des Staates dagegen ist "nur" steuerlich zu begründen.

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwürfe tatsächlich so zu Gesetzen werden. Sollte dies der Fall sein, ist mit Klagen von Verbrauchern zu rechnen, die nicht aussichtslos sind.

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