GEZ: So bekommen Selbständige und Freiberufler ihre Gebühren zurück

(13 Bewertungen, 2.85 von 5)

Worum geht's?

Der jahrelange Ärger um die Zahlungspflicht der GEZ Gebühr für Arbeitszimmer hat für Freiberufler und Selbständige ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im letzten Jahr entschieden, dass Freiberufler und Selbständige für ihren beruflich genutzten PC keine extra GEZ-Gebühren zahlen müssen (AZ 6 C 15.10, 45.10 und 20.11)

Was war geschehen?

Freiberufler und Selbständige mussten für beruflich genutzte PCs oder Notebooks extra GEZ Gebühren bezahlen und wurden so von der GEZ doppelt zur Kasse gebeten. Mehrere Betroffene hielten diese Praxis jedoch für rechtswidrig und klagten dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Die doppelte GEZ Gebühr ist nach Ansicht der Richter nicht rechtmäßig.

Folgen des Urteils

Das Urteil hat für Betroffene die erfreuliche Folge, dass sie die doppelt bezahlten GEZ Gebühren zurückverlangen können.

Da nicht damit zu rechnen ist, dass die GEZ freiwillig die zu Unrecht eingeforderten Gebühren zurückerstattet, muss jeder Betroffene selbst aktiv werden.

Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2011 (AZ: AZ 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) sollte das zusätzlich Teilnehmerkonto vom Betroffenen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Außerdem sollte man auf die umgehende Rückzahlung der doppelt bezahlten Gebühren bestehen.

Fazit:

Freiberufliche und Selbständige sollten schnell handeln und die GEZ schriftlich (per Telefax oder Einschreiben) zur Rückzahlung auffordern.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Stud. jur. Tina Schreiber
Arthur
Das Urteil ist schön, das ist ja wunderschön. Nur haben die Prozeßbeteiligt en das Autoradio im Kfz. des Selbständigen nicht berücksichtigt , wenn er es als Firman-Kfz. führt.Sind Kfz. nicht auch beim Beitragsservice für Privatpersonen inbegriffen?Jedenfalls kassiert die Behörde bei Selbständigen für das Kfz. zusätzlich €17,49/Q :(
2
Freelancer
Ich bin ein freelancer, d.h. ich arbeite im Betrieb meines jeweiligen Kunden. Zu Hause habe ich einen PC und entrichte wie alle Haushalte einen GEZ-Beitrag.Anfang Juni 2019 habe ich zu Hause einen Anruf von der GEZ erhalten. Mein Hinweis, dass ich bereits einen Beitrag entrichte, wurde ignoriert. Ich sei beitragspflicht ig. Ich habe das Gespräch beendet.Ergebnis: Ich erhalte eine Bestätigung eines Antrags für 8 Mitarbeiter!Ich habe dem widersprochen, es bleibt abzuwarten, wie das weitergeht.Die hier handelnden Personen scheinen keine Haftung für Schäden übernehmen zu müssen, sei es gegenüber den Betroffenen oder den Gebührenzahler n. Anders ist das vorsätzliche Verhalten nicht zu interpretieren. Die GEZ ist keine Behörde, versucht aber den Anschein zu erwecken. Zumindest die Vorgehensweise verstößt bereits gegen eine Vielzahl von Recht. Ggfs. liegt hier sogar ein Straftatbestand vor. Denn man muss die Motivation dieser Menschen hinterfragen. Erhalten diese eine vom Neuantrag abhängige Vergütung?
5
Mediatorin
Hallo, ich habe auch eine Pfändung von der GEZ bzw. von der Stadtkasse Peine und nun auch von meiner Hausbank bekommen, die die Forderung jetzt eintreiben. Ich hatte im Frühjahr 2018 der GEZ erklärt, dass ich in meiner Selbständigkeit kein eigenes Büro betreibe, sondern die Räumlichkeit en vom Auftraggeber bestellt bekomme. Ich habe zu Hause nicht einmal ein Büro, Laptop reicht für die ARbeit, auch beim Finanzamt wird keines angegeben. Die GEZ hat mir dann geschrieben, dass sie das akzeptieren und mein Beitragskonto auf 0 ist und ich in Zukunft mit keiner Rechnung mehr rechnen muss, so lange ich meinen privaten Beitrag wie gewohnt zahle. Im nächsten Quartal kam wieder eine Rechnung. Telefonische Klärung mit dem Mitarbeiter war nicht möglich, er nannte mich eine Betrügerin. Daraufhin legte ich auf und hörte auch nichts mehr von der GEZ. Bis die Stadt Peine mich im Dezember aufforderte, zu zahlen. Verweigerte ich, die Mitarbeiterin rief auch noch einmal bei der GEZ an, die bei ihrer Forderung blieben. Und leider habe ich den Brief letztes Frühjahr entsorgt, da ich dachte, das hat sich ja alles erledigt.
3
Bauservice
Guten Tag, nun hat es sich ja etwas geändert und man wird für seinen Firmenwagen abgezockt, was ja im Prinzip das Gleiche ist. Ich bekomme regelmäßig Kontopfändungen. Sollte ich dagegen vorgehen oder auf eine Gesetzesänderung warten?
4
Daniel
Hi, zählt das auch für eine KG? Wir sind in der KG zu zweit, müssen Privat jeweils GEZ zahlen und im Unternehmen. Hinzugezogen werden auch die PKWs.
5

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details