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Seit längerer Zeit ist bekannt, dass die Stadt Berlin plant, ein offenes und kostenloses W-LAN-Netz im Stadtbereich anzubieten. Da die Haftung für offene W-LAN-Netze aus juristischer Sicht jedoch umstritten ist, ging das Projekt kaum voran. Nun wird auf eine gesetzliche Regelung hingewirkt.
Derzeit besteht das große Problem, dass die Betreiber offener Funknetze grundsätzlich für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte zu haften haben. Die Haftung richtet sich dabei nach dem Urheberrechtsgesetz in Kombination mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung; womit allein durch den Betrieb eines offenen WLANs ein erhebliches Haftungsrisiko besteht (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs – „Sommer unseres Lebens“). So können die Betreiber als sog. Mitstörer in Verantwortung genommen werden, wenn der Verdacht aufkommt, dass die Urheberrechtsverletzung oder andere Verstöße über den bereitgestellten Netzzugang erfolgt sind.
Um diese juristische Unsicherheit zu beseitigen, hat die große Koalition aus SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus eine Bundesratsinitiative angestoßen, um die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Störerhaftung zu beschränken. Bezweckt werden soll damit insbesondere, die Betreiber und Nutzer von WLAN-Anschlüssen davor zu bewahren, Abmahnungen mit unangemessen hohen Streitwerten zu erhalten, die teilweise existenzgefährdend sein können. Zugleich soll damit erreicht werden, dass WLAN Netze im stärkeren Maße als bisher zur Verfügung gestellt werden.
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Betreiber von kostenlosen W-LAN-Funknetzen, wie beispielsweise Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze wie Freifunk oder Free-WiFi-Initiativen von Kommunen könnten bei einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wieder aufleben und die Möglichkeit bieten, das Internet per Wireless LAN kostenfrei zu nutzen. Nötig wäre allerdings dann, dass zumutbare und einhaltbare Kriterien der Störerhaftung gesetzlich statuiert werden, wonach ein W-LAN-Anbieter haftet bzw. gerade nicht haftet.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, ob es den Berliner tatsächlich gelingt, ihre Gesetzesinitiative schließlich auch zum Gesetz werden zu lassen und damit Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLAN schaffen.
Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg und Bremen sind entsprechende Gesetzesinitiativen bereits bekannt geworden. Unter anderem wird dort gefordert, dass nicht-gewerbliche Betreiber von offenen WLAN Netzen von einer Haftung freigestellt werden und WLAN-Betreiber aus haftungsrechtlicher Sicht den Access-Providern gleichgestellt werden sollten. Zudem soll auch hier im Urheberrecht auf Änderungen hingewirkt werden, welche die klaren Voraussetzungen für das Vorliegen der Störerhaftung schaffen. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass von den Rechteinhabern in dieser Frage viel Gegenwind ausgehen wird, um eine entsprechende Gesetzesnovelle zu verhindern.
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Sören Siebert auf Google+