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Das Ultimatum Brüssels, bis wann die Bundesregierung die Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung umzusetzen hatte, ist bereits verstrichen. Nun plant die EU-Kommission, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Regierung zu klagen. Dabei soll bei der Höhe des Zwangsgeldes jedoch Milde walten, um Deutschland einen Anstoß zu neuen Verhandlungen zu geben.
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte jüngst Innenminister Hans-Peter Friedrich ermuntert, die Diskussion um die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung schnell zu einem Ende zu bringen. Sie verwies erneut darauf, dass die Datenschutzbestimmungen derzeit eklatante rechtliche Mängel aufweise und dass der EU-Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, selbst auf die Schwächen der Richtlinie, die Berlin umsetzen soll, aufmerksam gemacht habe.
Es scheint, als belohne die EU-Kommission die Bemühungen in dieser verstrickten Situation, da zwar eine Strafzahlung beabsichtigt wird, diese sich jedoch nicht am Höchstmaß orientiert. Stattdessen soll sich die Höhe der Summe danach richten, wie lange die Bundesregierung benötigt, um einen Beschluss zu fassen. Kommt es schnell zu einem Gesetz, das die Kommission bestätigt, halten sich die Sanktionszahlungen in Grenzen.
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Derzeit scheint jedoch keine schnelle Einigung gefunden zu werden, da der Innenminister auf die genaue Umsetzung der Richtlinie pocht, während die Justizministerin Daten nur bei konkretem Verdacht statt generell für sechs Monate speichern möchte. Zu beachten ist dabei, dass die EU selbst eine Überarbeitung der bisherigen Richtlinien beabsichtigt.
Fazit
Die EU-Kommission zeigt sich mit der Entscheidung, den Druck ein wenig von der Bundesregierung zu nehmen, einsichtig und zeigt offenbar Verständnis dafür, dass die zu befolgende Richtlinie Mängel aufweist und die Diskussion in Deutschland berechtigt ist.
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Sören Siebert auf Google+