T-Mobile und Vodafone hatten sich in den vergangenen Tagen vor Gericht harte Auseinandersetzungen um den Vertrieb von Apples iPhone geliefert. Hintergrund war die Frage, ob es zulässig ist, das iPhone von Apple exklusiv im Rahmen eines zweijährigen Vertrages zu vertreiben oder ob das Telefon auch ohne Vertragsbindung angeboten werden muss. Vodafone hatte hierzu vor dem Landgericht Hamburg eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen T-Mobile erwirkt. Hiergegen hatte T-Mobile Widerspruch eingelegt.
Das LG Hamburg entschied nun, dass die Koppelung des iPhone an einen Zweijahresvertrag nicht rechtswidrig ist. Die Koppelung verstößt weder gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen das Kartellrecht.
Nach Erlass der einstweiligen Verfügung hatte T-Mobile das iPhone kurzzeitig auch ohne Vertrag und ohne SIM-Lock-Sperre zu einem Preis von 999 Euro angeboten.
Vodafone hat zwischenzeitlich mitgeteilt, man werde das Urteil analysieren und dann über weitere Schritte entscheiden. T-Mobile behält sich im Gegenzug vor, Schadensersatzforderungen gegenüber Vodafone geltend zu machen.
Fazit:
T-Mobile hat bereist vor der Entscheidung über die einstweilige Verfügung angekündigt, die entsperrte Version ohne SIM-Lock nicht weiter anzubieten. „Wir kehren zum alten Vertriebsmodell zurück", kündigte ein T-Mobile- Sprecher gestern an. In Zukunft wird das iPhone dann wohl wieder ausschließlich mit Verträgen von T-Mobile zu haben sein.
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