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Ab 2013 soll eine Haushaltsabgabe für den Rundfunk in Kraft treten und somit die bisherige Gebührenordnung der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ablösen. Nun wurde gegen die Neuregelung geklagt.
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Internetrecht der Uni Passau, Ermano Geuer, befindet nach Angaben von Heise Online die Neuregelung für "nicht ganz fair". Deshalb hat er den Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer Klage angerufen, die für jeden Bürger als Form der Verfassungsbeschwerde in Bayern möglich ist und bei der der Kläger nicht direkt vom Sachverhalt betroffen sein muss.
Durch die Möglichkeit, dass bislang in verschiedene Geräte unterschieden werden kann, kann jemand, der ausschließlich einen Fernseher, ein Radio oder einen Internetanschluss besitzt, 5,76 Euro Rundfunkgebühr zahlen. Mit der neuen Pauschale müssten auch jene Bürger 17,98 Euro überweisen. Zudem fehle bei der neuen Regelung die Option, den Behörden darzulegen, dass das Angebot an Rundfunk nur teilweise oder gar nicht genutzt wird. Jener Umstand sei deshalb nicht mit dem Grundgesetz der bayerischen Verfassung zu vereinbaren.
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Auch Datenschutzrechtliche Bedenken wurden geäußert, da die GEZ beabsichtigt, Informationen zu erheben, wer Wohnungen in einem Haus gekauft hat und dort gemeldet ist. Zudem bestehe zukünftig die Möglichkeit, dass Behörden Adressdaten von Händlern ankaufen können.
Fazit
Würde der Kläger Recht bekommen, würden sich daraus bundesweite Folgen ergeben und der Staatsvertrag müsste umfassend überarbeitet werden. Ob es noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommt, ist ungewiss.
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Sören Siebert auf Google+