Eine Stunde Internet für über 60 Euro ist kein Scherz, sondern für hunderte Kunden des Providers Comundo Realität. Wie das Portal heise-online berichtet, hat der Provider unter dem Markennamen 666net mindestens 200 Internet-Zugänge übernommen. Für die Nutzung fallen dabei neben einem einmaligen Einwahlpreis von 1,99 Euro seit dem 06.12.07 Entgelte in Höhe von 49,99 Cent pro Minute an. Verweilt man über einen solchen Zugang eine Stunde im Netz, so summieren sich die Kosten auf 61,98 Euro. Ab dem 19.12.07 werden die Minutenpreise sogar auf 99,99 Cent erhöht.
Auf der entsprechenden Website wird dann daraufhin gewiesen, dass die Abrechnung über die jeweilige Monatsrechnung bei der Deutschen Telekom vorgenommen wird. Will man sich bei dem Anbieter über die entstandenen Kosten beschweren, so wird man in den AGB auf eine 0900-Nummer verwiesen, die pro Minute wiederum mit 1,99 Euro hohe Kosten verursacht. Da es sich bei dem "Angebot" um einen Call-by-Call-Tarif handelt, schließt der Nutzer mit jeder Einwahl einen neuen Vertrag. Da es sich nicht um einen Dialer handelt, kann mit den entsprechenden Schutzvorschriften ein solches Verhalten nicht untersagt werden. Nach Informationen von Heise sieht die Bundesnetzagentur ebenfalls keine Handhabe um gegen den Anbieter vorzugehen. Nach Angaben der Behörde existiert keine Rechtsvorschrift, die solch hohe anfallende Kosten untersagen würde bzw. eine Obergrenze für Call-by-Call-Tarife festlegt.
Bislang ist unklar, wieviele Kunden von diesen hohen Kosten betroffen sind. In den meisten Fällen werden diese den Schaden erst merken, wenn sie ihre monatliche Telefonrechnung erhalten. Es gibt zur Zeit auch keine Informationen darüber, von wem Comundo die Internet-Zugänge übernimmt. Auf der Webseite von 666net finden sich die Einwahlnummern und der jeweilige Tarifname (PDF-Datei) die von den hohen Minutenpreisen betroffen sind.
Fazit:
Wer feststellt, dass er mit oder ohne Wissen einen solchen Dienst genutzt hat, sollte sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es gilt hier im Einzelfall zu überprüfen ob und inwieweit gegen die entstandenen Kosten rechtliche Schritte möglich sind. Betroffene sollten den ausgewiesenen Teilbetrag vorerst auch nicht entrichten und sich statt dessen professionelle Hilfe bei einem Anwalt oder einer der Verbraucherzentralen holen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Telekommunikation und Kostenfallen im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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