Internet und Telefon: Darf ein Anschluss wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt werden?

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Worum geht's?

Der BGH entschied vor kurzem, dass ein Internet-Anschluss nicht nur Luxus darstellt, sondern zum Lebensstandard gehört. Umso ärgerlicher, wenn dieser Anschluss gesperrt wird, etwa weil offene Rechnungen nicht gezahlt werden. Ein Gericht hatte nun zu entscheiden, ob ein gesperrter Telefon- und Internetanschluss im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wieder aufgehoben werden kann.

Rechnung für Internetanschluss wird nicht gezahlt: Anschluss wird vom Anbieter gesperrt

Eine Person hatte ihren Telefon- und Internetanschluss bei einem Telekommunikationsanbieter gebucht. Er erhielt eine Rechnung in Höhe von 33,43 Euro, welche der Anschlussinhaber jedoch in der Folge nicht beglich.

Aufgrund dieser Nichtzahlung drohte der Anbieter des Anschlusses seinem Kunden an, den Anschluss künftig zu sperren. Als der Kunde trotz dieser Aufforderung nicht der Begleichung der Rechnung nachkam, vollzog der Anschlussinhaber schließlich die Sperrung.

Hiergegen setzte sich der Anschlussinhaber nun auf dem Rechtsweg zur Wehr. Er beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass die Sperre seines Anschlusses aufgehoben wird. Als das Amtsgericht Bühl dies ablehnte, legte der Antragssteller sofortige Beschwerde ein.

Sperrung des Telefon- und Internetanschluss kann auch per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden!

Das Landgericht Baden-Baden entschied daraufhin Anfang Dezember 2012 (Urteil vom 03.12.2012 – Az.: 2 T 65/12), dass die Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden kann. Der Internet-Provider wurde daher verpflichtet, die Sperrung aufzuheben und die Nutzung des Anschlusses in vollem Umfang wiederherzustellen.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sperrung gegen § 45k Abs. 2 TKG verstößt. Danach ist eine Sperrung eines Telefon- und Internetanschluss erst dann möglich, wenn der Zahlungsrückstand bei mindestens 75.- Euro liegt. Im vorliegenden Fall war der Kläger jedoch nicht mal bei der Hälfte dieser Summe.

Außer dem Überschreiten des Betrags verlangt § 45k Abs. 2 TKG zusätzlich, dass dem Kunden die Sperrung zwei Wochen zuvor angedroht wird. Diese Androhung muss den Hinweis beinhalten, dass man vor den ordentlichen Gerichten Rechtsschutz gegen die Sperre erhalten kann. Dem war der Telekommunikationsanbieter vorliegend jedoch nachgekommen.

Fazit:

Das Badener Gericht stufte die Nachteile, welche dem Anschlussinhaber durch den Internetausfall entstehen, als hochwertig ein. Der Telekommunikationsanbieter hatte kein Recht, den Anspruch bei einem Betrag unter 75.- Euro zu sperren.

Dennoch sollten Kunden aufpassen: die Grenze von 75.- Euro ist bei derzeitigen Telefon- und Internetvertrag schnell überschritten. Der Anbieter kann dann – nach vorheriger, wirksamer Androhung – binnen von 2 Wochen den Anschluss sperren.

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Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt
Haki
Ich weiß, der Beitrag ist schon alt, dennoch eine Frage.

Wie sieht es denn mit DROSSELUNG des Zugangs aus?
Ist die bereits bei weniger als 75€ offener Forderung rechtens?

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Fritz
Hallo,auch wenn alles andere hier schon relativ alt ist hier mal noch eine aktuelle Frage. Mein Anschluss wurde auch gesperrt, hatte vergessen den Kontowechsel mitzuteilen. Jetzt habe ich die Mahnung letzte Woche bereits beglichen. Am Montag wurde mir mitgeteilt dass der Betrag eingegangen ist, aber noch die nächste Rechnung offen ist. Habe diese dann auch direkt überwiesen und am Mittwoch erneut nachgefragt. Da wurde mir mitgeteilt, dass alles da ist und verbucht wird und der Anschluss wieder freigeschaltet wird. Heute ist nun Freitag und der Anschluss noch immer tot. Nach erneuter Rückfrage beim Service kam nun die Aussage, dass westenergie das Geld erhalten hat, eon es aber noch nicht verbucht hat und es bis zu zwei Wochen dauern kann, bis der Anschluss wieder freigeschaltet wird.Ist eine solch lange Bearbeitung okay? Gilt diese Zeit nun, wo alles beglichen ist, aber nicht freigeschaltet ist wegen der Art und Weise wie dann gebucht bzw. verfahren wird, als Zeitraum wo ich für den Anschluss bezahlen muss oder könnte ich diesen Zeitraum bei der nächsten Rechnung reklamieren/anmahnen, da dies ja nun nicht mehr mein verschulden ist, auch wenn mein verschulden zur Sperrung beigetragen hat?GrußFritz
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Alexander D.
Ja das ist rechtens so
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Tanja Zobel
Hallo.mir wurde heute saß Internet ausgestellt.offene Summe beim Inkasso 175,90 Euro.ja leider meine schuld.So nun habe ich eine Kündigung des Anschlusses.Die wollen einen Schadenersatz von 332 Euro haben.auch wenn ich das alles bezahle,bekomme ich bei 1&1 trotzdem kein Internet mehr.ist das denn rechtens so?LG.t.z.
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Max
Teamleiter sagte :
Lutris sagte :
[...]Wenn ich 9 Tage lang kein Internet hatte, könnte ich doch für diese Tage eine Gutschrift erhalten? Kein Geld für keine Leistungen?
Ja richtig, denn in dem Fall hat das Unternehmen die vertragliche Leistung nicht erbracht. Ansprüche sind daher auf jeden Fall berechtigt und diese sollten auch beim Provider geltend gemacht werden.
Nein. Die Leistung wird vom Anbieter ja auch weiterhin zur Verfügung gestellt (der Anbieter kommt also seinen vertraglichen Pflichten grundsätzlich nach), die durch die Sperrung gegebene temporäre Nichtnutzbarkei t hat der Kunde durch die Nichtzahlung der offenen Beträge allein zu verantworten (da er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist).Mit anderen Worten: Ja, er darf in Abhängigkeit der Erfüllung der Vorschriften des §45k II TKG sperren und die Grundgebühr währenddesse n weiter berechnen.

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Die2
Unter https://deineklage.de/klageregister/telekommunikati on/musterfeststell ungsklage-gegen-o2-wegen-sperrung/ gibt es ein Vorschlag zur Musterfeststell ungsklage dazu. Es kann nicht sein, dass die Telekommunikati onsunternehmen im rechtsfreien Raum bleiben dürfen und der Kunde keine Chance dagegen vorzugehen.
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Adalbert
Ja, was kann ich sagen. Ich habe eine volsperrung von Vodafone. Gestern habe ich gemerkt das Internet nicht mehr geht, ich habe bei Vodafone angerufen und Die sagten mir es ist wegen nicht Zhalung. Ich habe keine Rechnung bekommen, also bin ich Heute in Vodafone Shop gegangen und ales ausbezhalt. Die sagten mir es dauert cca 2-3 Stunden bis mein DSL Anschlus freigeshaltet ist. Ich warte, warte, warte... Nichts. Vor eine halbe Stunde rufe ich bei Vodafone an und... Überaschung erst Dienstag oder Mitwoch solte mein Anschlus freigeshaltet werden. Was kann man dazu sagen...
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Sandra
Bei uns dasselbe. Wir haben die Zahlungen eingestellt, wenn was kommt wird Widerspruch am Gericht eingereicht. Es reicht,man muss sich von o2 nicht alles gefallen lassen. Wir wollten dass zum 1. abgebucht wird,wurde so vereinbart auf den Folgemonat,was war wieder zum 20. Internet weg. Haben wegen Nichterfüllung von Leistung und Absprache alle Zahlungen eingestellt.es gibt Karte für Internet von d1 als Übergang bis Vertrag ausgelaufen ist. Sollte vom Gericht was kommen,Widerspr uch,da trotz Vereinbarung eG Bezahlung am 1. ab sofort trotzdem wieder gesperrt wurde. Wir bezahlen nur für Dinge,die gehen. O2 war mal gut früher. Jetzt schlechter wie EPlus,was Sie aufgekauft haben. Wir wechseln zur Telekom
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Sandra
Genauso is es.
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Sandra
Bei uns das selbe. Vertrag läuft aus Gott sei dank,wechseln zur telecom
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