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Deutsche Telekom AG muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag der Deutschen Telekom AG  (DT AG) gegen die im Juni des vergangenen Jahres von der Bundesnetzagentur erlassene Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in den wesentlichen Kernpunkten abgelehnt. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin.

Im Rahmen dieser Regulierungsverfügung hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass die DT AG ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur "letzten Meile" auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. - falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen - auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. Darüber hinaus war in der Regulierungsverfügung klargestellt worden, dass die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gewähren muss.

Damit sollen Wettbewerber in die Lage versetzt werden, ebenso eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können wie es die DT AG mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag wollte die DT AG erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss.

In seiner Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Köln jedoch zu dem  Ergebnis gelangt, dass die verfügten Zugangsverpflichtungen weiter vollziehbar bleiben können. Lediglich in einem Nebenpunkt - die  Verpflichtung der DT AG zur Offenlegung von Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser - hat das Verwaltungsgericht die Vollziehbarkeit der Regulierungsverfügung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Damit hat das Gericht die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom vergangenen Sommer nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage weitgehend bestätigt.

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de

Fazit:

Der Wettbewerb im Bereich Breitband-Internet durch diese Entscheidung sicher gestärkt werden. Wie viele der Wettbewerber der Telekom AG aber tatsächlich in den sehr kostspieligen Aufbau eigener netze investieren, muss angewartet werden.

Rechtsanwalt Sören Siebert - Rechtsberatung Internetrecht


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