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Kopierschutz bei ProSieben verhindert Aufnahme

Wer am Pfingstsamstag Filme bei ProSieben bis zum späten Nachmittag aufnehmen wollte, stand urplötzlich vor einem technischen Problem. Es ging nicht. Nach Medienberichten verwendete und sendete ProSieben einen Kopierschutz mit Hilfe des sogenannten Wide Screen Signaling (WSS). Betroffen waren anscheinend vor allem Kunden, die den Sender über Kabel empfangen (Unitymedia, Kabel Deutschland). Die Aufnahmegeräte wie DVD-Rekorder oder Festplattenrekorder meldeten den Nutzern, dass eine Aufnahme nicht möglich sei, da der Inhalt kopiergeschützt ist. Das Mitschneiden mit alten Aufnahmegeräten war problemlos möglich, da diese das verwendete Signal über die sogenannte Austastlücke, über die beispielsweise das Teletext-Angebot gesendet wird, nicht entschlüsseln können.

Nach Berichten im Netz hat ProSieben bereits im April mehrere Stunden lang sein Programm mit Kopierschutz versehen und gesendet. ProSieben beteuerte damals, dass es sich um ein Problem bei den Kabelnetzbetreibern oder um ein anderes vorübergehendes Problem des WSS-Inserters handele. Aufgrund der abermaligen Verwendung eines Kopierschutzes über Pfingsten wird diese Darstellung aber inzwischen angezweifelt.

Ob die Aussendung des Kopierschutzes nun eine abermalige schwerwiegende Panne war, oder ob Absicht dahinter steckt, hat eRecht24 bei ProSieben nachgefragt. Die Sprecherin von ProSieben Susanne Lang erklärte uns heute dazu: "Wir können zu 100 Prozent ausschließen, dass das Absicht war". Vielmehr handele es sich abermals um einen Gerätefehler, der beim technischen Dienstleister des Senders APS Astra Platform Services GmbH aufgetreten ist. Durch den Fehler stellen die Geräte automatisch auf das Format 16:9 um. Dadurch würde das Senden des Kopierschutzes ausgelöst. Die fehlerhaften Geräte würden beim Dienstleister APS so schnell wie möglich ausgetauscht, so Susanne Lang.

Fazit:
Ein ärgerlicher Fehler der ProSieben abermals Negativschlagzeilen einbringt. Wie schnell ein Austausch der fehlerhaften Geräte vonstatten geht, bleibt abzuwarten.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Telekommunikation: Rechtsanwalt Sören Siebert


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