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T-Mobile unterbindet Verkauf von anonymen SIM-Karten

Heutzutage gibt es immer mehr Angebote, bei denen Handys im Einsatz sind – seien es nun Flirtportale oder Micropayment-Dienste. Viele Nutzer solcher Dienste legen großen Wert auf Anonymität und Datenschutz. Dieses Verlangen haben clevere Geschäftsleute erkannt und bieten seit einiger Zeit bereits registrierte SIM-Karten über das Internet zum Kauf an.

Hierzu kaufen die Händler bereits registrierte, aber meist abtelefonierte SIM-Karten in großen Mengen auf Flohmärkten oder über das Internet, um diese dann erfolgreich weiter zu verkaufen. Dass diese Geschäftspraxis zu rechtlichen Problemen führen kann, wird nun durch den Rechtsstreit von T-Mobile und einem der Anbieter von anonymen SIM-Karten, simonym, deutlich.

Nach eigenen Aussagen erhielt der Betreiber des Angebotes eine Abmahnung der Rechtsvertreter von T-Mobile Deutschland, in der das Unternehmen gegen das Anbieten von bereits registrierten SIM-Karten seiner Marke vorging und den Anbieter auf Unterlassung in Anspruch nimmt. Wie die Anwälte von T-Mobile ausführen, verpflichteten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von T-Mobile die Käufer der SIM-Karten dazu, „die Änderung ihrer persönlichen Daten des Inhabers als auch den Verlust der Karten bei T-Mobile unverzüglich anzuzeigen“.

Zudem – so weiter in der Abmahnung – könne der bisherige Karteninhaber die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von T-Mobile auf Dritte übertragen, was beim vorliegenden Angebot nicht geschehen sei und aus diesem Grund ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Anbieter bestünde. Gestützt werden die Ausführungen der Rechtsanwälte auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Gegenstandswert der Abmahnung ist mit EUR 50.000,00 relativ kulant angesetzt, beachtet man das große wirtschaftliche Interesse des Unternehmens, den unautorisierten Weiterverkauf von SIM-Karten zu unterbinden. Ersten Ausführungen auf der Seite des Betreibers zufolge wird dieser aufgrund finanzieller Umstände keinen Rechtsstreit gegen T-Mobile führen, sondern seinen Geschäftsbetrieb einstellen.

Fazit:

Verständlicherweise fordert T-Mobile die Unterlassung des Verkaufs von SIM-Karten, die nicht auf den Namen des wirklichen Inhabers registriert sind – schließlich muss das Unternehmen bei Verdacht einer Straftat die Inhaberdaten der SIM-Karten an die ermittelnden Behörden weitergeben und ist im Interesse ihrer „normal registrierten Kunden“ bemüht, die zutreffenden Inhaberdaten herauszugeben, um falsche Beschuldigungen zu vermeiden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die anderen Anbieter von anonymen SIM-Karten nach dieser Abmahnung verhalten werden bzw. ob nach T-Mobile noch weitere Mobilfunkprovider Unterlassungsansprüche geltend machen.

Autor: Florian Skupin

Rechtsberatung Internetrecht - RA Sören Siebert


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