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Die Telekommunikationsbranche bindet Millionen Nutzer und Unternehmen an das Internet an.
Die rechtliche Bandbreite ist groß und reicht von vertraglichen Beziehungen zum Provider über Netzsperren bis hin zu wettbewerbsrechtlichen und technischen Fragen.
01.11.06» Unter einem Dialer (Einwahlprogramm) versteht man ein Computerprogramm, mit dessen Hilfe eine Verbindung zum Internet herstellen werden kann. Jeder Computer hat meist bereits vorinstallierte Dialer wie das DFÜ-Netzwerk beim Betriebssystem Windows. Für die Vermarktung von kostenpflichtigen Mehrwertediensten (bspw. Sexangebote) wurde der Dialer mit der Vorwahl 0900-9 (früher 0190, Wiedereinführung 2007) eingerichtet. Die teilweise sehr hohen zusätzlichen Kosten für die Verbindung werden dabei über die Telefonrechnung abgerechnet. Aktuell ist die Rufnummerngasse 0900-9xxx für Dialer zwingend vorgeschrieben. Nur so kann der Dialer bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Das VG Köln Urteil vom 04.08.2006, Az.: 11 K 3833/05) hatte nun in einem aktuellen Fall zu entscheiden ob die Nutzung einer anderen Rufnummerngasse gegen geltendes Recht verstößt. » weiterlesen ...
15.09.06» Die GEZ zieht im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von allen Rundfunkteilnehmern für die Nutzung von Radios und Fernsehern eine Rundfunkgebühr ein. Ebenfalls fielen bisher Computer, die mit einer TV- oder Radiokarte ausgestattet sind, unter diese Zwangsabgabe. Aktuell sollen zudem ab 1. Januar 2007 alle Computer die, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, internetfähig sind sowie andere vernetzte Mediengeräte wie UMTS - Handys von der Abgabe betroffen sein. Rechtsgrundlage ist der durch die Länder verabschiedete und am 1. April 2005 in Kraft getretene 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. » weiterlesen ...
26.11.05» Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: » weiterlesen ...
27.09.04» Ab dem Jahr 2007 ist nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geplant, Besitzer von Computern mit einer Gebühr analog den Fernseh- und Rundfunkgebühren zu belasten. Dies wurde im Rahmen des Treffens der Ministerpräsidenten der Länder vorgeschlagen, die in der letzten Woche über die Erhöhung der GEZ-Gebühren entschieden haben. Selbst wenn der PC nicht über einen Anschluss für Fernseh- und Rundfunkempfang verfügt, soll die PC-Gebühr fällig werden. Ähnlich wie bei einem Fernsehgerät soll unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allein das bereit halten eines PC ausreichen, damit die geplante Gebühr fällig wird. » weiterlesen ...
13.09.04» Dialer im Internet agieren zunehmend aggressiver. Die Netzanbieter stellen Ihren Kunden zwischenzeitlich zwar die Option zur Verfügung, kostenpflichtige 0190er und 0900er-Nummern sperren zu lassen. Was geschieht jedoch, wenn sich entsprechende Dialer trotz einer installierten 0190er-Sperre einwählen und dadurch erhebliche Kosten entstehen? Über einem solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 235/03) in der Berufungsverhandlung zu entscheiden. » weiterlesen ...
07.03.04» Die Frage der Zahlungspflicht für Gebühren, die durch sogenannte 0190er und 0900er Dialer entstehen, beschäftigte die Deutschen Gerichte bereits seit einiger Zeit. Nach längeren juristischen Auseinandersetzungen ist ein solcher Rechtsstreit um den Vergütungsanspruch für Internet-Dialer nun vor dem höchsten Deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 96/03), entschieden wurden. Die Rechtsprechung der Deutschen Gerichte war in der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Nutzer die teilweise horrenden Gebühren für 0190 und 0900-Mehrwertnummern zahlen muss, sehr uneinheitlich. Zumindest für den Fall der unbeabsichtigten Dialereinwahl schafft der BGH nun Klarheit. » weiterlesen ...
02.03.03» In einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az.:19 U 41/02) forderte die Klägerin von dem Beklagten Telefongebühren für einen Monat in Höhe von circa 15.000 DM. Der größte Teil der Rechnung entfiel dabei auf eine 68 Stunden andauernde Verbindung zu einer 0190-Servicenummer. Die Vorinstanz, das LG Detmold, verurteilte den Beklagten zur Zahlung der geforderten Summe. » weiterlesen ...