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Vor einigen Wochen räumte die EU-Kommission Berlin vier weitere Wochen ein, um die bereits 2006 beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Bislang konnte jedoch keine Einigung für eine Umsetzung gefunden werden, sodass nun Bundeskanzlerin Angela Merkel den Druck zusätzlich erhöht. Wird die Richtlinie nicht verwirklicht, drohen dem deutschen Staat Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schlägt vor, dass Daten zur Internet- und Telefonverbindung nur bei konkreten Vermutungen gespeichert und an die Ermittler weiter übermittelt werden, während IP-Adressen pauschal für sieben Tage gespeichert werden sollen. Die EU-Richtlinie sieht jedoch vor, dass jene Daten pauschal und ohne konkreten Verdacht für sechs Monate gespeichert werden sollen, weshalb der Quick Freeze Plus genannte Vorschlag Schnarrenbergers abgelehnt wurde.
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hingegen möchte die EU-Richtlinie nicht nur umsetzen, sondern erweitern. netzpolitik.org hat Unterlagen veröffentlicht, die Auskunft darüber geben, dass Friedrich unter anderem folgende Daten pauschal speichern möchte:
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Kanzlerin Merkel betonte nun, dass es in erster Linie darum gehe, die Richtlinien umzusetzen, da 2006 konstatiert wurde, dass die alten Regelungen nicht verfassungskonform seien. Bereits am 19.04.12 fand ein Treffen zwischen der Justizministerin und dem Innenminister statt, wobei jedoch keine Einigung erzielt werden konnte. Einen Kompromiss mit Schnarrenberger sieht Friedrich als nicht zweckmäßig an, da die geplante Umsetzung sonst wieder unterhalb der geforderten EU-Regelung läge.
Fazit
Es ist verständlich, dass sich die Justizministerin gegen die strikten Forderungen der EU-Kommission stellt, zumal jene bereits Anfang des Jahres ankündigte, die neue Richtlinie weiter zu überarbeiten. Im Gegensatz dazu ist es ebenso im Sinne der Bundesrepublik, wenn die europaweiten Beschlüsse akzeptiert und fristgemäß umgesetzt würden. Am 26.04.12 endet die Frist er EU-Kommission für die Umsetzung der EU-Richtlinie. Bis dahin sollte ein Konzept vorliegen, da sonst eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof droht.
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Sören Siebert auf Google+