Endlich ist es soweit, Youtube wird nun offiziell und damit völlig legal, Spielfilme und Serien in voller Länge anbieten. Dafür kooperiert das Videoportal mit dem traditionsreichen Filmstudio Metro-Goldwyn-Meyer (MGM-Studios) und beteiligt dieses im Gegenzug an den Werbeeinnahmen. Damit ist MGM das erste große Studio aus Hollywood, das seine Produktionen in voller Länge auf Youtube anbieten wird.
Wer nun aber die großen Film-Hits erwartet wird enttäuscht. Stattdessen veröffentlicht MGM eher betagtes Archivmaterial, wie beispielsweise „Bulletproof Monk“, „The magnificant seven“ oder die 90er Jahre Game-Show „American Gladiators“. Klassiker, wie die ebenfalls von MGM produzierten James Bond Filme, wird man hingegen vergeblich suchen. Diese und weitere Filme sind von der Kooperation ausgenommen. Auch schauen deutsche Youtube-Nutzer in die Röhre, denn für sie gilt das neue Angebot nicht, einzig amerikanische Kunden kommen in den Genuss der Spielfilme und Serien.
So dürfte es dem finanziell angeschlagenen Studio auch nicht einzig um das Austesten von neuen Vertriebskanälen gehen, sondern eher um die Eindämmung von unlizensierten Filmmaterial auf Youtube. Denn auch das ist Teil der Vereinbarung. Dennoch ist die Kooperation aus Sicht von Youtube ein kluger Schachzug. Liegt das Videoportal doch aufgrund zahlreicher Urheberrechtsfragen im Dauerclinch mit den Traumfabriken aus Hollywood. Die jetzt beschlossene Zusammenarbeit mit einem der großen der Branche könnte hingegen für eine Trendwende in den bisher eher frostigen Beziehungen stehen.
Fazit:
Schade das MGM nicht den wirklich großen Schritt wagt und scheinbar nur an dem Verwerten von alten Ladenhütern interessiert scheint. Einen wirklichen Erfolg wird man mit einer solch zögerlichen Haltung nicht erzielen. Auch in Hollywood scheint man dem Internet also noch nicht wirklich vertrauen zu wollen, dabei haben Portale wie Stage6 – oder das legale hulu gezeigt, dass entsprechende Angebote durchaus von Erfolg gekrönt sein können.
Autor: Christian Hense
Rechtsberatung Urheberrecht: RA Sören Siebert
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