Facebook wollte in der vergangenen Woche eine AGB-Änderung einführen, die es in sich hatte: Das Unternehmen von Mark Zuckerberg wollte sich das Recht zusichern lassen, die Daten der Nutzer endlos zu speichern und die von den Nutzern produzierten Inhalte auf unbestimmte Zeit, also auch nach dem Austritt aus der Community, zu verwerten. Facebook hätte so theoretisch auf alle Zeiten die Filme, Bilder und Texte der Nutzer kommerziell verwerten können.
Allerdings lässt sich so etwas bei mehreren Millionen Nutzern natürlich nicht unbemerkt bewerkstelligen, es kam zu unzähligen Protesten. Zuckerberg verteidigte die Änderungen daraufhin zunächst in seinem Blog auf Facebook. Bereist einen Tag später ruderte Facebook jedoch zurück und verwendet nun wieder die alten Nutzungsbedingungen. Für die weiterhin geplante Neufassung der Nutzungsbedingungen können sich jetzt auch die Nutzer mit Vorschlägen beteiligen.
Im Hinblick auf die Deutschen Nutzer der Plattform stellt sich ohnehin die Frage, ob diese Nutzungsbedingungen wirksam sind. Die Facebook-Nutzungsbedingungen (AGB) sind eine krude Mischung aus Deutsch und Englisch, die automatisiert übersetzt wurden. Schon deshalb ist fraglich, ob Nutzungsbedingungen in Englischer Sprache, die sich an Deutsche Nutzer richten, für diese überhaupt rechtsverbindlich sind. Auch die Vereinbarung des Rechts von Delaware, USA, eine Gerichtsstandsvereinbarung in den USA und der Ausschluss des Kollisionsrechts dürften juristisch nicht ganz unproblematisch sein. Auch wenn US-Unternehmen oftmals einen eher lockeren Umgang mit europäischen Datenschutz- und Urheberrechtsfragen praktizieren, es hätte sicher nicht geschadet, zu diesen Fragen vorab juristischen Rat einzuholen.
Nicht so ganz verständlich ist auch, weshalb es ein Unternehmen mit derart beträchtlichen finanziellen Mitteln nicht schafft, den Nutzern AGB in einer Sprache anzubieten, die diese überhaupt verstehen können.
Fazit:
Gerade soziale Netzwerke leben von Nutzerinhalten und vom Vertrauen der Nutzer. Eine offene Kommunikation über den Umgang mit den Daten der Nutzer kann genau so wenig schaden wie ein fairer und nachvollziehbarer Umgang mit den Nutzer-Inhalten.
Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert
Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!
KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!
Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)