Die Betreiber des wohl größten und bekanntesten BitTorrent-Trackers der Welt "The Pirate Bay" stehen in Schweden vor Gericht. Die Anklage fordert 115 Millionen Kronen -- etwa 10,5 Millionen Euro -- Schadensersatz von den vier jungen Männern. Die Industrie will mit dem Prozess ein Signal gegen organisiertes Filesharing setzen.
Bereits jetzt ist der Prozess jedenfalls ein internationales Medienereignis. Erstmals wird in Schweden eine komplette Verhandlung in Ton übertragen und vor dem Amtsgericht demonstrierten zahlreiche "Datenpiraten" mit schwarz-weißen Piratenflaggen für Solidarität mit den vier Angeklagten. "Das war wie bei einem ausverkauften Rockkonzert", schwärmte einer der Demonstranten über den zuvor florierenden Handel mit den wenigen Besucherkarten. Denn bereits wenige Minuten nach Ausgabe waren diese auch schon vergeben.
Das Ziel der selbsternannten Datenpiraten vor dem Gerichtsgebäude ist aber nicht nur Solidarität mit den Angeklagten, sondern auch eine klare Forderung: Kulturgüter sollten prinzipiell Frei sein und keine Handelsware, sondern schnell und einfach im Internet für jeden kostenlos verfügbar. Für die Beteiligten aus Musik- und Filmindustrie dürfte diese Forderung aber kaum diskutabel sein.
Dennoch ist der Prozess auch ein Wegweiser für die Zukunft. Es geht dabei nicht nur um die Frage, ob Kulturgüter frei sein sollten, sondern vielmehr auch um die Frage was The Pirate Bay denn nun eigentlich ist. Eine Suchmaschine wie Google oder eine Plattform die urheberrechtlich geschütztes Material anbietet? Juristisch wird es gerade deshalb kompliziert, wobei die Karten für die Betreiber des Torrent-Trackers gar nicht so schlecht stehen dürften. Denn urheberrechtlich geschütztes Material wurde auf den bei ihnen beschlagnahmten Computern nicht gefunden.
Auch auf die Frage was The Pirate Bay technisch ist, haben die Betreiber eine einfache Antwort. Ihrer Ansicht nach fungiert The Pirate Bay im Grunde lediglich als Vermittler zwischen dem der etwas herunterladen möchte und dem, der die gefragte Datei anbietet und stellt lediglich mit Hilfe eines so genannten "Torrents" eine Verbindung zwischen diesen her. Eine Suchmaschine quasi.
Fazit:
Sollte es wirklich dazu kommen, dass die Betreiber der Torrent-Plattform zu Schadensersatz oder gar Haftstrafen -- was sich die Staatsanwaltschaft zur Abschreckung ebenfalls offen lässt -- verurteilt werden würden, käme es lediglich dem Abschlagen eines Kopfes der Hydra gleich. Denn geht The Pirate Bay in Folge des Prozesses unter, dürften im Gegenzug gleich mehrere neue Anbieter folgen.
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