Das EU-Parlament hat den Vorschlag abgelehnt, dass Internetnutzern der Anschluss gesperrt werden soll, wenn diese mehrfach gegen das Urheberrecht im Internet verstoßen. Damit ist der Entwurf des EU-Parlamentariers Manuel Medina Ortega zur Neuregelung des Urheberrechts abgelehnt. Dieser Entwurf enthielt unter anderen die Filterung von Inhalten und Netzsperren für Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen, z.B. bei Tauschbörsen.
Der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen sollte in einem dreistufigen Verfahren erfolgen. Nach diesem, wären die Internetnutzer bei Urheberrechtsverletzungen zuerst einmal gewarnt worden. Bei weiteren Verletzungen war es vorgesehen den Internetzugang zeitweise und bei weiterer Wiederholung ganz zu sperren.
Die Diskussion über Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen begann bereits im Herbst letzen Jahres. So einigte man sich im September darauf, dass keine Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer erfolgen dürfen, wenn nicht vorher eine richterliche Genehmigung erfolgt.
Fazit:
Die umstrittene Diskussion ist zwar vorerst vom Tisch, allerdings wird es auch weiterhin mehr oder weniger zweifelhafte Vorschläge geben um gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen.
Autorin: Christin Plescher
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