Gerade in wirtschaftlich schwächeren Zeiten sind Unternehmen bemüht, potentielle Kunden auf ihre Angebote aufmerksam zu machen – Werbung mit Fotos von Prominenten sind an dieser Stelle ein beliebtes Mittel, um die Aufmerksamkeit der potentiellen Kunden auf die eigenen Produkte zu lenken. Dass die Verwendung eines unautorisiert verwendeten Fotos eines Prominenten zur eigenen Produktwerbung für das werbende Unternehmen durchaus teuer werden kann, zeigt das Urteil des Landgericht Frankfurt / Main vom 12.03.2009 (Az. 2-3 O 363/08)
Was war passiert?
Ein Unternehmen, das unter anderem Fitnessgeräte bewirbt, warb in einem Kaufhaus mit dem Foto des ehemaligen Fussball-Nationaltorwarts Jens Lehmann, ohne dass hierfür eine entsprechende Genehmigung vorlag. Lehmann klagte daraufhin auf die Zahlung von 50.000 EUR Schadensersatz für die unerlaubte Verwendung seines Bildes und bekam letztlich 30.000 EUR Schadensersatz von den Richtern des LG Frankfurt / Main zugesprochen.
Zwar – so das Gericht – handelt es sich bei Jens Lehmann um einen der Öffentlichkeit überaus bekannten Sportler. Aufgrund der Tatsache, dass die Werbung jedoch nur in einem Warenhaus ausgehängt und nicht etwa in großen Tageszeitungen veröffentlicht wurde, hielten die Richter Lehmanns Forderung für überhöht und sprachen ihm nur einen geringen Schadensersatz zu.
Fazit:
Die Werbung mit beliebten und bekannten Persönlichkeiten ist ein überaus beliebtes Mittel, um die Kundenaufmerksamkeit zu erhöhen. Unternehmen sollten vor eine entsprechenden Werbung mit Persönlichkeiten immer sicher stellen, dass entsprechende Genehmigungen zur Verwendung der Fotos im kommerziellen Bereich vorliegen – denn anderenfalls kann es für das werbende Unternehmen teuer und für kleinere Betriebe sogar existenzgefährdend werden, wie das Frankfurter Urteil verdeutlicht.
Autor: Florian Skupin
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