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Pirate-Bay-Prozess: Berufung und Befangenheitsvorwürfe gegen den Richter

Die Betreiber des Torrent-Netzwerks Pirate Bay haben angekündigt, Berufung gegen das vor zwei Wochen ergangene Urteil einzulegen. Die vier  Männer wurden in Schweden wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr sowie zur  Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen Euro verurteilt.

Erwartungsgemäß kündigten die Pirate-Bay-Btreiber nun an, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Sie rechnen mit einer Prozessdauer von weiteren zwei bis drei Jahren und wollen Pirate Bay während dieser Zeit weiter betreiben.

Zudem gibt es nun Vorwürfe der Befangenheit gegenüber dem Richter, der das Urteil gefällt hat. Der Jurist ist neben seiner Tätigkeit als Richter auch Mitglied mehrerer Lobby-Verbände, die sich unter anderem für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzen. Was an sich nicht weiter von Belang wäre, würde es in dem Prozess um Pirate Bay nicht auch maßgeblich um massive finanzielle Interessen von Urhebern und deren Rechteverwertern gehen.

Der Richter Tomas Norström hat die Mitgliedschaft in den Verbänden bestätigt, sieht aber nach eigene Aussagen hierdurch die richterlichen Unabhängigkeit in der Sache Pirate Bay nicht gefährdet.

Fazit:

Das Verfahren um Pirate Bay scheint zum Fanal für die Frage des Umgangs mit Urheberrechten und dem geistigen Eigentum in Zeiten des Internet zu werden. Losgelöst von den konkreten juristischen Fragen ist die Diskussion um dieses Thema durch den Prozess erneut lebhaft entflammt. Es bleibt zu hoffen, dass am Ende der Diskussion die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts endlich an die tatsächlichen Erfordernisse des Internetzeitalters  angepasst werden.

Noch stehen sich die Extrempositionen von grenzenloser Verteilung geschützter Inhalte etwa über Tauschbörsen einerseits und das rigorose Vorgehen der Rechteverwerter über Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern andererseits weiter unversöhnlich gegenüber. Die Film- und Musikindustrie büßt weiterhin Millionenumsätze ein und verklagt mangels alternativer Geschäftsmodelle weiterhin tausendfach die eigenen Kunden. Auf Dauer nutzt dies jedoch niemandem.

Autor: RA Sören Siebert


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