Der Streit um die Hartplatzhelden geht in die Verlängerung. Die Betreiber des Videoportals haben Widerspruch gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eingelegt. Das Gericht hatte dem Württembergischen Fußballverbands (WFV) Recht gegeben.
Das OLG Stuttgart untersagte den Betreibern von hartplatzhelden.de eine weitere Veröffentlichung von Amateur-Aufnahmen von Spielen aus dem Verbandsgebiet des WFV. Damit schloss sich das OLG der Ansicht des Landgerichts an, nach der beide Parteien bei der wirtschaftlichen Vermarktung der Spielszenen im Wettbewerb stünden. Zudem würden durch das Portal "Leistungen nachgeahmt", welche nur der klagende Fußballverband verwerten dürfe.
Damit wollen sich die Betreiber von hartplatzhelden.de nicht abfinden. Zwar stehe es "0:2", schreibt Oliver Fritsch, einer der Betreiber des Videoportals, dennoch sehe man sich weiterhin im Recht: "Der Fußball gehört nicht den Verbänden, sondern denjenigen, die ihn spielen. Fußballspiele werden nicht von Verbänden organisiert, sondern von Vereinen. Die Filme, die wir zeigen, gehören nicht den Verbänden, sondern Privatleuten." Nach Ansicht der Betreiber würde man deshalb keine Leistungen der Vereine übernehmen, "Schon gar nicht auf unlautere Weise", heißt es auf hartplatzhelden.de und weißt entsprechende Vorwürfe des WFV zurück.
Bereits jetzt warnen die Betreiber vor den möglichen Konsequenzen des Urteils. Denn niemand kann sagen ob es lediglich bei einem Verbot von Szenen aus dem Amateurfußball bleibe. "Was ist denn, wenn jemand das Feuerwerk des Hamburger Doms filmt? Wird die Stadt Hamburg demjenigen verbieten können, den Clip auf YouTube hochzuladen?", fragen die Betreiber provokativ auf ihrer Webseite.
Deshalb gehe es auch um Rechtssicherheit. Auch den Vorwurf, dass man mit Leistungen der Vereine Gewinne erwirtschafte will man künftig entkräften. So kündigten die Betreiber bereits an, dass "ab sofort mindestens 50 Prozent aller Gewinne an diejenigen Fußballvereine abzutreten, die bei uns mitmachen".
Doch für den Gang zum BGH brauchen die Hartplatzhelden aber erst einmal Geld. Rund 15.000 Euro schätzen die Betreiber und hoffen dabei auf Spenden aus dem Web.
Fazit:
Nun obliegt es dem BGH darüber zu entscheiden, ob Hartplatzhelden Leistungen nachahmt oder ob es gar ein gesellschaftliches Freihaltebedürfnis für bestimmte Inhalte gibt. Für das Web 2.0 bleibt zu hoffen, dass die BGH-Richter sich der restriktiven Sichtweise des LG und OLG nicht anschließen werden.
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