Gebrauchte Echtheitszertifikate für das Betriebssystem Windows XP dürfen nicht ohne Zustimmung von Microsoft verkauft werden. Das entschied das OLG Frankfurt in einem aktuellen Verfahren.
Was war passiert?
Ein Online-Händler hatte auf der Auktionsplattform eBay mehrere gebrauchte Lizenzkeys für das Betriebssystem Windows XP Professional zum Verkauf angeboten. Microsoft nahm daraufhin den Verkäufer wegen der vermeintlichen Verletzung ihrer Lizenzrechte auf Unterlassung in Anspruch – zu Recht, wie die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nun mit ihrem Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 15/09) feststellten.
Demnach hat Microsoft als alleiniger Rechteinhaber – so die Richter in ihrer Urteilsbegründung – die Möglichkeit, eigenständig über die Einräumung von Nutzungsrechten zu entscheiden. Gleichzeitig wies das Gericht die Einrede des Erschöpfungsgrundsatzes seitens des Online-Händlers zurück.
Fazit:
Zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen und eventueller Schadensersatzforderungen seitens Microsoft sollte es tunlichst unterlassen werde, gebrauchte Echtheitszertifikate von Microsoft-Betriebssystemen ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Microsoft zum Verkauf anzubieten.
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