Anzeige

Die CDU hat kürzlich ihre Werbekampagne für die Bundestagswahl 2009 vorgestellt. Das bekannte Blog netzpolitik.org rief dazu auf, ein Plakat von Innenminister Wolfgang Schäuble satirisch zu remixen. Jetzt droht eine Abmahnung.
Innerhalb eines Tages sind mehr als 170 alternative CDU-Wahlwerbemotive durch die Blog-Leser entstanden. Dem von Beckedahl als "Überwachungsminister" titulierten Schäuble wurden beispielsweise Worte in den Mund gelegt wie: "Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast."
Die Fotografin des Original-Photos für die CDU-Kampagne Laurence Chaperon ist nun der Ansicht, dass ihr Motiv jedoch nur für die CDU lizenziert wurde und nicht für “Wettbewerbe” und “Diffamierung” freigegeben sei. Gleichzeitig verlangte sie die Löschung der Motive auf den Seiten, andernfalls drohte sie in einer Mail an Netzpolitik.org rechtliche Konsequenzen an. Als Urheberin seien ihre Bilder ein Kunstwerk und eine unerlaubte Nutzung dabei gleichzeitig untersagt. Netzpolitik.org vertritt die Auffassung, dass das Remixen und damit das kreative Auseinandersetzen mit Parteien-Werbung in einer demokratischen Gesellschaft vor allem im Wahlkampf möglich sein sollte.
Anzeige
Markus Beckedahl von Netzpolitik.org führt dazu aus, dass die Motive auf ihrer Foto-Datenbank im Web bei den Plakatmotiven "zur redaktionellen Berichterstattung über die CDU-Bundestagswahlkampagne 2009" bis Ende des Jahres honorarfrei genutzt werden dürften. Es sollte deswegen seiner Ansicht nach klar sein, dass der Remix-Wettbewerb auch genau in einem solchen redaktionellen Rahmen stattgefunden habe. Die Sache berühre deswegen neben dem Zitatrecht und der Satirefreiheit auch die Pressefreiheit.
Die CDU selbst hat sich noch nicht dazu geäußert. Der selbst als Blogger aktive Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter sieht die Wiedergabe des Bildes unterdessen vom Zitatrecht gedeckt. Eine entsprechende Wiedergabe des Fotos sei jedenfalls dann zulässig, wenn es Teil eines eigenständigen Werkes wird und die Aussage ohne das Zitat nicht möglich wäre, erklärte er gegenüber heise online. Das sei hier offenkundig der Fall, denn ohne das Motiv gehe die inhaltliche Auseinandersetzung ins Leere. Es handelt sich seiner Meinung nach hier um einen "geradezu klassischen Fall der Satire als Teil der politischen Auseinandersetzung". Hier hätten die Meinungs- und die Kunstfreiheit eindeutig Vorrang.
Fazit:
Jeder, der ein Blog oder eine Website betreibt und Remixe von Wahlwerbung darüber verbreitet, könnte hier abgemahnt werden. Entscheidend und von besonderer Brisanz wird dabei sein, ob unliebsame politische Satire durch das Urheberrecht geschützt ist oder ob diese von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:
Sören Siebert auf Google+