Blogs sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Sie werden meist von jungen Leuten für alle erdenklichen Themen genutzt. Selbst Musiker bloggen, um ihre Fans regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Aber auch viele andere Internetuser nutzen Blogs, um auf bestimmte Musiker oder ähnliches aufmerksam zu machen. Wie der folgende Fall zeigt, ist dies aber nicht immer ohne Folgen.
So wurde ein Blog abgemahnt, weil er auf HipHop Mixtapes verlinkte, welche urheberrechtlich Sony Music gehören. Der Blogger behauptet, dass es sich bei dem Link um ein kostenloses Splash-Mixtape handle. Allerdings befand sich auf diesem Tape ein Titel eines bei Sony Music unter Vertrag stehenden Rappers. Daraufhin mahnte Sony Music den entsprechenden Blog ab. Aber auch andere sollen auf das Mixtape verlinkt haben, wie z.B. MTV und die Künstlerplattform des Rappers.
Fazit:
Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um ein schwieriges Thema, da die Linkhaftung noch immer nicht abschließend geklärt ist. Aber fest steht, wer bewusst auf eine Seite verlinkt, haftet auch für die fremden Inhalte. Anders verhält sich dies bei der Störerhaftung. Nach deutscher Rechtsprechung wird eine pauschale Haftung für Links abgelehnt. Zu klären ist nun also, inwieweit tatsächlich der Blogger in Anspruch genommen werden kann.
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