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Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer

Erneut drohen im Streit um die Nutzung von Tauschbörsen im Internet über p2p(peer-to-peer)-Netzwerke unzählige Strafanzeigen und Abmahnungen. Da insbesondere das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke ohne Vereinbarung mit den Urhebern oder Rechteverwertern rechtswidrig ist, tobt auf diesem Felde seit Jahren eine verbitterte juristische Auseinandersetzung zwischen den Rechteverwertern (Musikindustrie, Spielehersteller oder Filmindustrie) und den Tauschbörsennutzern.

Ein weiterer Höhepunkt scheint sich nun nach einem Bericht von www.heise.de abzuzeichnen. Danach stellte eine Anwaltskanzlei aus Karlsruhe in den letzten Wochen mehrere tausend Strafanzeigen wegen Verletzung des Urheberrechtes. Die potentiell Verdächtigen sollen sich hauptsächlich Upload-Angebote des PC-Spiels Earth 2160 illegal auf den Rechner geladen haben. Mehr als die Hälfte der bisher bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangenen Anzeigen beziehe sich dabei auf diesen Titel.

Die Anwaltskanzlei arbeitet mit dem Schweizer Unternehmen "Logistep" zusammen. Nach eigenen Angaben hat sich dieses Unternehmen darauf spezialisiert, im Auftrag von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren. Es werde voll automatisiert dokumentiert, welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Nutzers geladen wurden. Danach kümmert sich das Unternehmen gleich noch um die rechtliche Verfolgung der Downloader.

Inwieweit die erhobenen Daten richtig sind und auf welche Weise die Daten ermittelt wurden lässt sich bisher noch nicht beurteilen. Insbesondere sei nicht garantiert ist, dass der sogenannte "timestamp" immer korrekt angegeben werden kann. Nur dann sei die Staatsanwaltschaft aber in der Lage mit hinreichender Sicherheit festzustellen welche IP-Adresse welchem Nutzer zu welcher Zeit vom Serviceprovider zugewiesen worden sei.

Die Staatsanwaltschft Karlsruhe hat in sämtlichen Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zur Zeit werden den ermittelten Personen Fragebögen zugeschickt, in denen sie aufgefordert werden Angaben zur Sache zu machen und der Zahlung einer Geldbuße zuzustimmen. Folge ist meist die Einstellung des Verfahrens, zu einer Anklageerhebung sei es bisher noch nicht gekommen.

Inzwischen hat die beauftragte Karlsruher Kanzlei angekündigt, Akteneinsicht zu beantragen und den inzwischen von der Staatsanwaltschaft ermittelten Personen kostenpflichtige Abmahnungen verbunden mit entsprechenden Schadensersatzforderungen zukommen zu lassen.

Fazit: Wo eine Nachfrage ist finden sich selbstverständlich Unternehmen mit entsprechenden Lösungen. In diesem Fall wirkt das Vorgehen per „automatisierter“ Rechtsverfolgung schon etwas kurios. Ob dieses Vorgehen rechtsverbindliche Beweise liefert muss sich in den Strafverfahren sowie in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen der zu erwartenden Abmahnungen erweisen.

Erfahrungegemäß wurde bei vergleichbaren Abmahnungen in der Vergangenheit oftmals durch einen hohen Gegenstandswert versucht, die Betroffenen abzuschrecken. Durch hohe Kostennoten sollen diese zu einem schnellen außergerichtlichen Einlenken durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung bewegt werden.
Um hier keine Rechtsposition ohne Not aufzugeben oder sich zu Zahlungen zu verpflichten, deren Rechtgrundlage nicht geklärt ist sollten sich Betroffene sowohl im Falle einer Strafanzeige als auch im Falle der sicherlich folgenden Abmahnungen spezialisierten Rechtsbeistand suchen.

Autoren:
Stud. Jur. Philipp Otto

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

Nähere Informationen zum Thema Abmahnung im Internet finden Sie zudem auf unsere neuen Seite unter http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-tauschboersen.htm

 


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Labels: Urheberrecht
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