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Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Raubkopierern – welche Rolle spielt die GVU?

Das illegale Herunterladen von Musik, Spielfilmen und Software stellt für die Unternehmen aus den betroffenen Branchen ein großes Ärgernis dar. Vielfach werden Tauschbörsen als wesentlicher Grund für die Umsatzeinbußen der letzten Jahre betrachtet, der illegale Download hat sich inzwischen zu einem Massenphänomen entwickelt. Es fehlt vielen Nutzern die Einsicht dafür, dass auch für immaterielle Werte Geld gezahlt werden muss. Zudem sind viele Kunden nicht mehr bereit, die ihrer Ansicht nach oft überteuerten Produkte käuflich zu erwerben und stehen den massenhaften Abmahnungen von Tauschbörsennutzern eher mit Unverständnis gegenüber.

Die Musik- und Filmindustrie setzt seit Jahren verstärkt auf Abschreckung als Marketinginstrument. Neben zehntausenden Abmahnungen wird versucht, mittels Durchsuchungen und Beschlagnahmungen dem Phänomen der illegalen Tauschbörsen Herr zu werden. Im jüngsten Fall wurden unter Federführung des LKA Baden-Württemberg und weiterer Strafverfolgungsbehörden ca. 300 Wohn- und Geschäftsräume im nahezu allen Bundesländern und vier weiteren europäischen Nachbarländern durchsucht. Tatvorwurf waren Verstösse gegen das Urheberrecht durch das illegale Bereitstellen und den Download von Raubkopien im Internet. Nach Informationen des Onlineportals heise.de wurden bundesweit mindestens 20 Server, über die möglicherweise viele der Kopien bereitgestellt wurden, von der Polizei beschlagnahmt.

Pikant an den Maßnahmen ist jedoch, dass auch die Geschäftsräume der von der Film- und Softwareindustrie unterstützten GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) mit Sitz in Hamburg Besuch von der Polizei erhielt. Die GVU hat in der Vergangenheit bei der Sammlung von Daten, die zur Identifizierung von mutmaßlichen Raubkopieren beigetragen haben, mitgewirkt und kooperiert nach eigenen Angaben eng und gut mit den Ermittlungsbehörden. Nach Presseberichten des Computermagazins c't bestehen jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die GVU den Administrator eines Warez-Servers finanziell unterstützt und Hardwareausstattung für den Server geliefert haben könnte.

Die GVU widerspricht diesen Aussagen. Sie sei nicht als Beschuldigte, sondern in der Rolle eines Zeugen durchsucht worden. Die Daten würden von den Ermittlungsbehörden für einen Abgleich mit anderen bereits sichergestellten Daten benötigt. Dies wurde zwischenzeitlich auf von der Staatsanwaltschaft Ellwangen bestätigt. Ob es in Ellwangen üblich ist, die Geschäftsräume von Zeugen stets durch die Polizei durchsuchen zu lassen ließ sich bisher noch nicht abschließend klären.

Fazit: Sollten die Vorwürfe gegen die GVU zutreffen würde dies sicher einen weiteren Imageverlust der Rechteverwerter im Kampf gegen Tauschbörsennutzer nach sich ziehen. Neben fragwürdigen Kinokampangen, zehntausenden Abmahnungen der Musik- und Softwareindustrie gegen die eigenen Kunden und fehlenden innovativen Ideen um sich aus der in weiten Teilen selbstverschuldeten Krise zu befreien besteht nun auch noch der Verdacht, insgeheim illegale Server und deren Betreiber zu unterstützen, die in der Öffentlichkeit hingegen mit allen Mitteln bekämpft werden. Dann wäre endgültig nachvollziehbar, weshalb immer weniger Kunden bereit sind, ein derartiges Theater durch den legalen Erwerb von CDs oder DVDs auch noch zu subventionieren.

Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 


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Labels: Urheberrecht
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