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Viacom vs. YouTube - Milliarden-Klage auf Schadensersatz

Auf der Webseite von YouTube können kostenlos Video-Clips hoch geladen und angesehen werden. Dabei werden jeden Tag durchschnittlich ca. 60.000 neue Clips eingestellt und ca. 100 Millionen Videos angeklickt. YouTube ist weltweit die erfolgreichste Video-Plattform. Im Herbst vergangenen Jahres hat der Suchmaschinen-Anbieter Google die Plattform für umgerechnet ca. 1,31 Milliarden Euro in Aktien von den Gründern gekauft. Allerdings könnte sich dieser Deal für Google nun zum teuren Problemfall entwickeln.

Der Medienkonzern Viacom verklagt den Mutterunternehmen Google wegen Urheberrechtsverletzungen auf dem Portal YouTube. Der Konzern geht nun gerichtlich gegen die per Upload durch Nutzer kostenlos zur Verfügung gestellten Video-Clips von Viacom-Sendern (insbesondere Comedy Central, MTV, Nickelodeon) vor. Viacom entschied sich zu diesem Schritt, nachdem monatelange Verhandlungen mit Google über eine friedliche Streitbeilegung und gütliche Einigung gescheitert sind. Der Konzern gibt an, dass sich im Angebot von YouTube mehr als 160.000 urheberrechtlich geschützte Clips oder Ausschnitte seiner Sender befinden, die bereits über 1,5 Milliarden Mal angesehen wurden. Viacom sieht darin einen massiven Verstoß gegen internationales Urheberrecht. Der in der Klage geforderte Schadensersatz ist auf über eine Milliarde US-Dollar beziffert. Die Klage wurde am heutigen Dienstag bei einem Bezirksgericht in New York eingereicht.

Bislang müssen nach den rechtlichen Vorschriften in den USA die Urheber bzw. ihre Rechtevertreter illegal eingestelltes Material selbst finden und die Verletzung ihres Urheberrechts geltend machen. In der Klageschrift bemängelt Viacom nun, dass YouTube diese Suche jedoch künstlich erschwere. Da YouTube immer wieder wegen Urheberrechtsverletzungen in die Schlagzeilen gekommen ist, hatte das Unternehmen angekündigt, Software-Filter installieren zu wollen die die Einstellung von geschütztem Material verhindern sollen. Bislang wurde dies aber noch nicht realisiert. Bereits Anfang diesen Jahres wurde YouTube von Viacom aufgefordert ca. 100.000 urheberrechtlich geschützte Videos zu entfernen. Dem ist der Anbieter dann auch nachgekommen. Interessant an dieser Auseinandersetzung ist, dass Viacom Medienberichten zufolge plant, eine eigene Video-Webseite zu gründen.

Fazit:
Die Fortsetzung des monatelangen Streits zwischen Viacom und YouTube bzw. Google wird nun gerichtlich entschieden. Eine Entscheidung wird mit Spannung erwartet da sie Auswirkungen auf weitere Web2.0-Portale mit urheberrechtlich geschütztem Material haben könnte. Nur in den wenigsten Fällen werden dabei die rechtlich notwendigen Lizenzen eingeholt.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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