Nach der Klage des US-Unternehmens Viacom gegen Google und seine Tochter YouTube wegen Verletzungen des Urheberrechts auf Schadensersatz in Höhe von über einer Milliarde US-Dollar, geht nun auch ein erster deutscher Pay-TV-Sender gegen die Video-Plattform vor. Der Schlager- Sender "GoldStar TV" macht Schadensersatz in sechsstelliger Höhe wegen der Veröffentlichung von Ausschnitten aus seinen Sendungen auf YouTube geltend. Normalerweise können Kunden diese Sendungen nur gegen Entrichtung einer Gebühr im Rahmen des Pay-TV-Angebotes ansehen.
Der Sender befürchtet aufgrund der nicht lizensierten Verwendung seines Sendematerials eine Gefährdung seiner Geschäftsgrundlage. Wie Pressemitteilungen zu entnehmen, überprüft der Anbieter ebenfalls die deutsche Video-Plattform MyVideo wegen Verletzung des Urheberrechts in Anspruch zu nehmen. Beflügelt durch die Klage von Viacom gegen YouTube prüfen nun immer mehr deutsche Rechteinhaber rechtliche Schritte. Auch dem FC Bayern München ist die nicht genehmigte Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material ein Dorn im Auge.
Der Vorstandsvorsitzende der FC Bayern München AG Karl-Heinz "Kalle" Rummenigge drohte bereits im November 2006, dass man eine Verletzung der exklusiven Rechte an Bildmaterial der Fußball-Bundesliga und speziell des FC Bayern durch Online-Plattformen nicht hinnehmen werde. Hintergrund ist die eigene kommerzielle Verwertung der TV-Rechte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom über die Webseite FC Bayern TV. Fans können hier gegen Entrichtung einer monatlichen Gebühr Interviews mit den Spielern und Spielzusammenfassungen im Video-Format abrufen. Auch die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) drohte damit, das Posten von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Lizenz in Online-Communities rechtlich zu verfolgen.
Fazit:
Das Vorgehen deutscher Rechteinhaber gegen ungenehmigte Veröffentlichungen bei Community-Portalen wie YouTube war zu erwarten. Der Suchmaschinen-Anbieter Google als Betreiber von YouTube hat in der Vergangenheit jedoch immer wieder betont, die Rechte der Inhaber zu wahren. In der Praxis wurden nach eigenen Angaben Videos, bei denen die Veröffentlichung juristisch umstritten war, nach Hinweis der Rechteinhaber entfernt. Die weitere Entwicklung der rechtlichen Auseinandersetzung verspricht viel Spannung und hat dabei eine grundlegende Bedeutung wie in Zeiten des Web2.0 mit Inhalten umgegangen werden darf.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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