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Bundesdatenschutzbeauftragter: Keine "einfache" Herausgabe von Nutzerdaten

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar hat abermals gefordert, dass die persönlichen Daten von Tauschbörsen-Nutzern nicht ohne weiteres an Rechteinhaber herausgegeben werden dürfen, die dann ihre zivilrechtlichen Forderungen direkt geltend machen könnten. Hintergrund ist der seit Monaten viel diskutierte Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Maßnahmen und das Verfahren zum besseren Schutz der Rechte an geistigem Eigentum.

Das Bundeskabinett hatte im Januar 2007 in seinem Entwurf einen entsprechenden Auskunftsanspruch bei Verletzungen des Urheberrechts durch die Urheber oder deren Rechteinhaber eingefügt. Danach sollen Internet-Service-Provider (ISP) dazu verpflichtet werden, bei entsprechenden Anfragen die Kontaktdaten der festgestellten IP-Adresse heraus zu geben. Dies ist eine alte Forderung von Verbänden aus der Musik- und Filmindustrie.

Schaar betonte nun zur Klarstellung noch einmal, dass die gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. "Sie dürfen nur auf Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln für andere Zwecke verwendet werden". Bislang muss bei der Geltendmachung möglicher Urheberrechtsverletzungen eine Strafanzeige gestellt werden. Im Rahmen der Ermittlungen der zuständigen Behörden verlangen diese dann nach Zustimmung eines Richters Auskunft von den entsprechenden ISPs über die Identität des Beschuldigten. Im weiteren Verfahren können dann die Rechteinhaber durch Akteneinsicht an die Daten der Person kommen und zivilrechtliche Schritte einleiten.

Fazit:
Ein möglicher Verzicht auf den so genannten Richtervorbehalt stößt auf verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken. Zudem wehren sich auch die Internet-Anbieter gegen die geplante Maßnahme. Dagegen sehen Vertreter der Film- und Musikindustrie diese als längst überfälligen Schritt an, um effektiv gegen Verletzungen des Urheberrechts in diesem Bereich vorgehen zu können.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Tauschbörsen und Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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