Wegen dem Vorwurf der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen letzte Woche insgesamt elf Wohnungen durchsucht. Nach Hinweisen der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) hatte die Staatsanwaltschaft seit März 2007 ermittelt.
Den Betroffenen wird vorgeworfen, ein so genanntes BitTorrent-Netzwerk zum Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material betrieben zu haben. Bei der Verwendung der BitTorrent-Technik werden die Speicher-Kapazitäten der Nutzer mitgenutzt. Auch wenn der Nutzer die gewünschte Datei noch nicht vollständig herunter geladen hat, werden die Upload-Kapazitäten durch das System genutzt. Dadurch wird die Last der Downloads auf die verschiedenen Nutzer verteilt. Da nicht mehr nur ein zentraler Server genutzt wird, läuft das System auch bei hoher Belastung sicher. Im Rahmen der aktuellen Durchsuchungen wurden nun große Datenmengen sichergestellt.
Nach Ansicht der Ermittler stehen die Beschuldigten im dringenden Verdacht ein illegales BitTorrent-Netzwerk, insbesondere zur Verbreitung illegaler Kopien von Kinofilmen und Computerfilmen, aufgebaut zu haben. Ob der Tatvorwurf zutrifft, wird sich zeigen. Nach Aussagen der Ermittler wird die Auswertung des beschlagnahmten Materials eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Treffen die Vorwürfe zu, drohen eine Anklage wegen der Verletzung des Urheberrechts und anschließende zivilrechtliche Forderungen der Rechteinhaber.
Fazit:
Der Betrieb eines BitTorrent-Netzwerks ist nicht per se illegal. Vielmehr stellt die BitTorrent-Technik eine wichtige Entwicklung auch im Bereich von P2P (Peer-to-Peer) –Tauschbörsen dar. Nur wenn rechtlich geschütztes Material getauscht wird, kann dies sowohl für die Betreiber als auch für die Nutzer rechtliche Konsequenzen haben.
Autor: Philipp Otto
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