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YouTube - 2 Jahre altes Kind verstößt gegen Copyright

"Let`s Go Crazy" ist einer erfolgreichsten Songs des Musiker Prince. Auf dem Community-Portal YouTube konnte man zu wenigen Sekunden dieses Songs jetzt ein "tanzendes" kleines Kind bewundern. Doch nicht allzu lang, da YouTube das eingestellte Video dann entfernt hatte. Grund ist ein geltend gemachter Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA).

Durch das Verwenden des Songs als Hintergrundmusik liegt nach Ansicht von YouTube eine Verletzung der Rechte des Musikkonzerns Universal vor. Allerdings findet man unter dem Stichwort "Let`s Go Crazy" bei YouTube hunderte von eingestellten Videos, unter anderem auch Kopien des Original-Musik-Videos. Die Mutter des Kindes will die Entfernung des Videos nun nicht auf sich sitzen lassen und hat vor dem Bezirksgericht in San Franzisko Klage gegen die Universal Music Publishing Group (UMPG), einer Tochter der Universal Music Group, eingereicht. In der Klage bezieht sich die Mutter auf die Möglichkeit einer begrenzten Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials.

Die beauftragte Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), Marcia Hofmann, kommentierte die Einreichung der Klageschrift wie folgt: "Copyright abuse can shut down online artists, political analysts, or -- as in this case -- ordinary families who simply want to share snippets of their day-to-day lives. Universal must stop making groundless infringement claims that trample on fair use and free speech."

Die eingereichte Klageschrift und einen Link zu dem inzwischen wieder hoch geladenen Video findet man auf der Website der Electronic Frontier Foundation (EFF) . Die EFF setzt sich als nicht-staatliche Organisation mit Schwerpunkt in Nordamerika aktiv für die freie Meinungsäußerung (Free Speech) im Internet, für die Rechte der Nutzer und den Datenschutz ein. Im Februar 2007 wurde auch ein Europa-Büro in Brüssel eröffnet.

Fazit:
Normalerweise ist man es inzwischen fast gewohnt, dass die Rechteinhaber gegen Portale wie YouTube rechtliche Schritte wegen Verletzung von Rechten des so genannten "Geistigen Eigentums" einlegen. In diesem Fall ist es nun umgekehrt. Eine Mutter klagt auf die  Rücknahme der Löschung des Videos, das ihre tänzerisch begabte Tochter zeigt. Es wird interessant, ob die Richter in San Franzisko in diesem Fall den Argumenten der Klägerin folgen und die wenigen Sekunden Hintergrundmusik zum Anlass nehmen und zugunsten der Nutzerin und nicht zugunsten des Rechteinhabers entscheiden.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Urheberrecht und Online-Portale: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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