In Frankreich wurde nun ein sprachbegabter 16-Jähriger Schüler für eine Nacht in Untersuchungshaft genommen, da er die ersten Kapitel des neuesten Bandes von Harry Potter unerlaubt übersetzt und in das Internet gestellt hat. Wie die Zeitung Le Parisien berichtete müsse sich der Schüler nun wegen Verstoß gegen das Urheberrecht verantworten.
Die Ermittlung kam durch den Hinweis des französischen Verlages Gallimard zustande, der die Übersetzung von "Harry Potter and the Deathly Hallows" im Internet gefunden hatte. Der Verlag hat in Frankreich die Rechte an der neuesten Ausgabe. Offiziell erscheint die französische Version des siebten Bandes im Oktober 2007. In Deutschland erscheint der Band unter dem Titel: "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes".
Die Polizei geht allerdings davon aus, dass der Schüler sich mit der Übersetzung nicht bereichern wollte, sondern ein Fan von Harry Potter ist. Die Website auf der die Übersetzung zu finden war, wurde inzwischen gesperrt.
Fazit:
Dem Schüler droht eine Verurteilung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht, da er nicht im Besitz der heiß begehrten Lizenz war. Zudem kann der Verlag zivilrechtliche Forderungen stellen. Ob dies auch tatsächlich passiert bleibt abzuwarten. Der Verlag Gallimard hat sich noch nicht detailliert zum weiteren Vorgehen geäußert.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Urheberrecht und Lizenzrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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