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Urheberrecht - Erotik-Angebot "Perfect 10" vs. Microsoft

Das Online-Erotik-Angebot "Perfect 10" hat bereits in der Vergangenheit durch Prozesse gegen Google oder Amazon Schlagzeilen gemacht. Jetzt will das Unternehmen gegen Microsoft vorgehen. Der Vorwurf ist immer der gleiche: Durch die Darstellung der Suchergebnisse in Suchmaschinen - nun die Suchmaschine von MSN - werden neben dem Link zur entsprechenden Website auch kleine Bildchen, die so genannten Thumbnails, als Vorschau angezeigt.

Ist darunter jetzt eine Website die in der Vorschau ein urheberrechtlich geschütztes und nicht bei "Perfect 10" lizenziertes Bild zeigt, sieht das Unternehmen eine Vorschubhandlung zur Verletzung des Urheberrechts durch die Anzeige des Suchergebnisses verwirklicht. "Perfect 10" würde damit Schaden zugefügt. Desweiteren wird Microsoft im aktuellen Fall vorgeworfen, dass den Nutzern durch die Suchergebnisse ein unerlaubter Zugang auf widerrechtlich veröffentlichte Passwörter für die Website verschafft werde. Desweiteren geht es auch noch um den Vorwurf, dass Microsoft für die Bilder von "Perfect 10" unerlaubt Werbeeinnahmen kassiert habe.

In den beiden vorangegangenen Verfahren gegen Google und Amazon hat "Perfect 10" hat der Anbieter jeweils verloren. Im Fall Google hat der Erotik-Anbieter allerdings bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen.

Fazit:
Ob durch die automatisierte Anzeige von Thumbnails in den Ergebnissen von Suchmaschinen bereits eine Urheberrechtsverletzung oder eine diesbezügliche Unterstützungshandlung zu sehen ist, bleibt mehr als fraglich. Es bleibt also spannend wie die Gerichte in den USA in diesen Fällen entscheiden werden.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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