Nachdem bereits im Mai 2007 unter anderem von der britischen Premier League ein Antrag auf Anerkennung einer Sammelklage gegen YouTube (Google) wegen dem Vorwurf der Verletzung des Copyright eingereicht wurde, schließen sich nun immer mehr potentielle Kläger diesem an. Prominentester Neukläger ist die National Music Publishers Association (NPMA) ein Verband von Verlegern aus Nordamerika.
Die NPMA zeigte sich sehr besorgt über den aus ihrer Sicht mangelhaften Umgang von Google mit den Rechteinhabern des Copyright von hochgeladenen Videoclips. Vergleichbare Lizenzabkommen wie zwischen YouTube und Musikkonzernen sind bislang bei den Verlegerorganisationen nicht üblich. Die Vorstellungen über die Höhe der Lizenzabgaben gingen zu weit auseinander.
Allerdings arbeitet der Mutterkonzern von YouTube Google bereits an einer Filtertechnologie zur Erkennung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Diese soll im Herbst zur Verfügung stehen und einsatzbereit sein.
Fazit:
Immer mehr potentielle Kläger springen in diesem Fall auf den Zug einer möglichen Sammelklage auf. Bislang ist allerdings noch nicht entschieden, ob diese auch zugelassen wird. Ungeachtet dessen sieht sich Google -wie eRecht24 berichtete- einer weiteren Klage des Medienkonzern Viacom ausgesetzt. dieser fordert wegen Verletzungen des Urheberrechts auf dem Videoportal YouTube einen Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde US-Dollar von Google.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Urheberrecht und Schadensersatz: Rechtsanwalt Sören Siebert
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