In den letzten Monaten hat der Skandal-Rapper Bushido auf unterschiedliche Art und Weise von sich hören lassen – man erinnere sich an seine Biographie, den dazugehörigen Film oder massenhafte Abmahnungen von Tauschbörsennutzern. Nun beschäftigt wieder einmal seine Musik die Gerichte.
Was war passsiert?
Das Hamburger Landgericht (Az.:308 O 175/08) hat den Rapper kürzlich dazu verurteilt, insgesamt 11 Alben, Singles und Samples vom Markt zu nehmen. Grund hierfür ist die Ansicht des Gerichts, dass der Rapper in insgesamt 13 seiner Songs urheberrechtlich geschützte Songteile der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary ohne dessen Genehmigung in seine eigenen Lieder eingebaut hat. Mit dem Urteil folgte das Landgericht Hamburg einer Klage der französischen Band.
Bushido muss nun neben 63.000 EUR Schandensersatz für „immaterielle Schäden“ zahlen und sich auch noch auf eine Schadensersatzklage seitens der französischen Band einstellen. Unter den betroffenen CDs, die nun von der Plattenfirma zurückgerufen und vernichtet werden müssen, befindet sich auch das Erfolgsalbum „Von der Skyline zum Bordstein zurück“, aber auch Sampler wie Bravo Hits oder The Dome. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Fazit:
Man darf gespannt darauf sein, ob Bushido gegen das Urteil Berufung einlegen wird – in jedem Fall aber muss er wohl zunächst einmal mit der Häme derjenigen Personen leben, die er selbst in den vergangenen Jahren teils massiv wegen Filesharing abgemahnt hat. Zudem stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der durch Bushido ausgesprochenen Abmahnungen.
Rechtsberatung Tauschbörsen-Abmahnung
Rechtsanwalt Sören Siebert
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