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Prince vs. YouTube, eBay und The Pirate Bay

Der US-Popstar Prince (Prince Roger Nelson) legt sich verschiedenen Berichten im Netz zufolge wegen geltend gemachter Verstöße gegen das Urheberrecht mit den populären Web-Angeboten der Video-Plattform YouTube, dem Online-Auktionshaus eBay und dem schwedischen BitTorrent-Tracker The Pirate Bay an. In seinem Auftrag hat das Unternehmen Web Sheriff im September bereits ca. 2000 Videoclips bei YouTube löschen lassen.

Neben Videos mit Aufnahmen der Auftritte von Prince sollen auch nicht lizenzierte Veröffentlichungen und bereit gehaltene Musikdateien, weitere Mitschnitte von Konzerten oder auch die nicht genehmigte Verbreitung von Klingeltönen rechtlich verfolgt werden. Das zur Rechtewahrnehmung beauftragte Unternehmen wirft YouTube vor, dass die Google-Tochter zwar in der Lage sei, eindeutig pornographische Inhalte zu sperren, dies aber bei urheberrechtlich geschützter Musik oder Filminhalten anscheinend nicht möglich sei. Wie bekannt geworden ist, sollen die Betreiber von The Pirate Bay ebenfalls in der nächsten Zeit mit einer Klage konfrontiert werden, da das Unternehmen mit seinem Web-Angebot ebenfalls zu Urheberrechtsverletzungen beitrage.

Das beauftragte Unternehmen Web Sheriff hat zudem das Online-Auktionshaus eBay im Visier. Hier geht es aus der Sicht der Rechteverwerter in erster Linie um den Verkauf / Weiterverkauf von gefälschten Werbeartikeln durch eBay-Kunden. Wie ein Sprecher des Unternehmens der britischen Zeitung Guardian mitteilte, habe man in den vergangenen Wochen bereits den Verkauf von ca. 300 entsprechenden Artikeln bei eBay gestoppt.

Fazit:
Immer wieder holen auch berühmte Künstlerinnen und Künstler zum Schlag gegen den nicht lizenzierten Verkauf oder die Weitergabe von Werken oder Werkteilen aus. Besonders im Fall Prince ist dabei eine interessante Doppelrolle zu beobachten. Der Künstler hatte sich in den vergangenen Jahren auch immer wieder harte Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie geliefert und sich beispielsweise im Jahr 2000 auch für die Tauschbörse Napster eingesetzt. Auch hatte Prince sein Album "Planet Earth" kostenlos in einer Zeitungsbeilage verteilt.

Autor:
Philipp Otto

Rechtsberatung Tauschbörsen und
Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert


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Labels: Urheberrecht
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