Am 21.09.2007 hat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft den Bundesrat passiert. Das Verfassungsorgan stellte für den umstrittenen "2.Korb" der Urheberrechtsnovelle allerdings keine große Hürde dar. Wie bereits im Vorfeld zu erwarten war, haben sich die Vertreter der Länder entsprechend der Empfehlung des Rechtsausschusses und des Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags (PDF-Datei) verhalten und das Gesetz ohne Änderungen passieren lassen.
Das Gesetz (PDF-Datei) hatte am 05.07.2007 mit den Stimmen von SPD, CDU / CSU, der FDP, bei Enthaltung durch Die Grünen und Gegenstimmen durch Die Linke den Deutschen Bundestag passiert. Im Kern geht es bei den geplanten neuen Regelungen insbesondere um neue Vorschriften zum Verfahren der Festlegung der Vergütungspauschale, elektronische Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven, dem Versand von elektronischen Kopien und weiteren Restriktionen im Bereich von P2P - Tauschbörsen.
Das Bundesministerium der Justiz hat in seiner Pressemitteilung vom 21.09.2007 seine Argumente nach der Verabschiedung des "2.Korbes" durch den Deutschen Bundestag nahezu wortgleich wiederholt und fasst die Neuregelungen wie folgt zusammen: "Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich." Die geplanten neuen Regelungen werden seit Jahren von vielen Experten kritisiert. Durch das Gesetz werden eher die Rechte und Möglichkeiten der Rechteverwerter gestärkt, als die der Nutzer und der Urheber, so einer der Hauptkritikpunkte.
Fazit:
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, fehlt nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Nach Einschätzung von Beobachtern ist mit der Unterschrift im nächsten Monat zu rechnen. Damit könnte das neue Gesetz bereits zum 01.01.2008 in Kraft treten.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Urheberrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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