
Seit Monaten versuchen Verlage und deren Verbände, einen gesonderten Schutz für ihre Inhalte im WWW durchzusetzen. Die Qualität des Journalismus solle dadurch bewahrt und zusätzlich die schwindenden Erlöse aus der Werbung ausgeglichen werden.
Die Verleger stützen sich bei ihrer Forderung auf den im Koalitionsvertrag vorhandenen Punkt des Leistungsschutzrechtes für Medien. Dadurch würden die Verlage und Verbände Rechte für ihre Artikel über das Uhrheberrecht hinaus, wie es bei der Musikbranche der Fall ist, erhalten.
Google schmettert die Forderung ab
Die Forderung, dass Verlegerverbände Geld für die kostenlose Verbreitung ihrer Artikel über Suchmaschinen haben wollen, sei laut Google-Justiziar Arnd Haller dreist. Er argumentiert, dass keine Zeitung gezwungen wäre, ihre Berichte im Internet kostenlos zu veröffentlichen, sodass über Suchmaschinen verlinkte Artikel demzufolge auch nicht kostenpflichtig für die Suchmaschinenbetreiber sein könnten.
Des Weiteren gibt Haller an, dass Google als meistgenutzte Suchmaschine mit hohem Kostenaufwand Artikel verlinkt und für Besucher zugänglich macht. Dadurch werden genau diese auf die Werbung, welche auf den Zeitschriftenseiten platziert ist, gelenkt. Der Google-Angestellte vermutet, dass es den Verlagen weniger um das Urheberrecht als um eine weitere Geldquelle geht.
Würden die Forderungen der Verlagsverbände in die Realität umgesetzt werden, müssten Suchmaschinen, Online-Netzwerke, Blogs und Gerätehersteller die Zeitschriften um Erlaubnis bitten, wenn diese deren Artikel mit dem Ziel der weiteren Informationsvermittlung verlinken wollten.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, was aus den Forderungen der Verleger entstehen wird. Vor allem wird es interessant, wie Union und FDP auf den Widerstand reagieren werden und in welcher Form der Eintrag im Koalitionsvertrag umgesetzt werden könnte.
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