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Tauschbörsen: Plant die Bundesregierung ein Warnmodell für Filesharer?

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Werden Internetnutzer bald von Ihrem Providern wegen der Nutzung von p2p-Tauschbörsen verwarnt? Angeblich wird die CDU in 8 Wochen einen Gesetzvorschlag für ein deutsches Warnmodell vorlegen.

Was ist geschehen?

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Nach einem Bericht des Branchenblattes „Musikwoche“ hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU) bei einer Veranstaltung der „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“ (GVL) angekündigt, dass er für die CDU-Fraktion in acht Wochen ein Gesetzesvorschlag für derartige Warngesetz einbringen will. Die anwesenden Vertreter de Musikbranchen haben sich - wenig überraschend - von diesem Vorschlag begeistert gezeigt.

Geplant ist ein so genantes „2-Strikes-Modell“, bei dem die Provider verpflichtet werden sollen, bei (tatsächlichen oder von der Musikindustrie behaupteten?) Urheberrechtsverletzungen die betreffenden Nutzer zu verwarnen. Weshalb die Provider allerdings verpflichtet werden sollen, eventuelle Rechtsverstöße von Urheberrechten zu verfolgen und zu ahnden, lässt sich nicht so ohne weiters begründen.

Erste Reaktionen auf den Vorschlag

Erste Reaktionen zu der Ankündigung, auch in Deutschland ein Warnmodell einzuführen, liegen bereits vor. So schreibt Markus Beckedahl auf digitalegesellschaft.de:

„Statt ein modernes Urheberrecht zu schaffen, das die Interessen von Nutzern und Urhebern sinnvoll ausgleicht, soll hier mit dem alten netzpolitischen Vorschlaghammer angesetzt werden.

Statt sich endlich darum zu kümmern, den Nutzern anständige Angebote zu machen, scheint die Rechteverwertungsindustrie, die nur vorgeblich für die kreativen Künstler spricht, ihre verlorenen Kämpfe weiterkämpfen zu wollen.“

Fazit:

Es war lediglich eine Frage der Zeit, bis entsprechende Forderungen nach Warnmodell oder Internetsperren für Urheberrechtsverletzungen auch in Deutschland gestellt werden. Dass dieser Vorschlag aus der CDU-Fraktion kommt, wundert eben so wenig wie der Applaus seitens der Musik- und Filmindustrie.

Auch wenn der CDU-Vorschlag, soweit momentan bekannt, lediglich ein zweistufiges Warnmodell vorsieht, ist der nächste Schritt, die Abschaltung eines Internetzugangs, nicht weit. Frankreich etwa hat bereits ein entsprechendes Sperrgesetz, Italien plant aktuell die Einführung.

Es wird sich zeigen, ob die übrigen Parteien mit diesem Thema sachlich umgehen können oder ob es weiterhin der Piratenpartei und Nichtregierungsorganisationen überlassen bleibt, der Politik und den Lobbyverbänden Argumente entgegen zu setzen.

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