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Streaming-Portale: Urheberrechts-Lobby fordert härtere Regeln

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Die illegale Streaming-Seite kino.to wurde vor einiger Zeit abgeschaltet. Doch die Community fand schnell Mittel und Wege, wieder Filme online kostenlos anzubieten und anzusehen. Eine Lobby fordert nun ein rigoroseres rechtliches Durchgreifen bei den Nachfolgern.

GVU zählt Werbewirtschaft und Provider an

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechts-Verletzungen (GVU) war es, die im Sommer 2011 dafür sorgte, dass mehrere Hintermänner des Streamingportals kino.to verhaftet wurden und die Website stillgelegt wurde. Nun kritisierte einer der wichtigsten Männer des Vereins, Matthias Leonardy, öffentlich andere Institutionen, die den Umsatz der illegalen Website erst ermöglicht hätten.

So gab er laut der Süddeutschen Zeitung an, dass kino.to bis April 2011 mindestens 14,6 Millionen Euro einspielt habe, wovon ein großer Teil über Werbebanner generiert würde. Deshalb prangerte er nun die Werbewirtschaft an, welche nicht auf illegalen Websites werben dürfen sollte, und kündigte Gespräche mit der Branche an.

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Darüber hinaus übte Leonardy Kritik an Service-Providern. Diese sollen gesetzlich verpflichtet werden, auf Antrag Website zu sperren. Dabei orientiert sich Leonardy an einem Musterprozess in Österreich. Demnach solle eine unabhängige Clearingstelle geschaffen werden, welche Missbrauch verhindert, doch anders als in Österreich ist eine solche Instanz in Deutschland nicht vorgesehen.

Fazit

Es bestehen weiterhin Unklarheiten in der Rechtslage im Bereich von Streamingportalen. Zwar können auf richterlichen Beschluss hin beispielsweise die Daten von Personen, welche auf Tauschbörsen Dateien hochladen, eingefordert werden, doch ist das nach Auffassung der GVU nicht genug. Aus Sicht der Rechteinhaber ist es sicherlich vertretbar, eine durchsichtigere Gesetzgebung zu schaffen, doch bestehen in der Praxis viele Probleme.

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