In den Niederlanden ist ein Nutzer der Online-Community Habbo Hotel wegen dem Entwenden von virtuellen Möbeln kurzzeitig von der realen Polizei verhaftet worden. Durch das Einrichten von speziellen Websites ist es ihm und fünf weiteren Beschuldigten gelungen, an verschiedene Passwörter der dort registrierten Nutzer zu kommen. Mit Hilfe dieser Passwörter entwendete der Beschuldigte virtuelle Möbel, die von anderen Nutzern gegen Zahlung von realem Geld erworben wurden.
Der entstandene Schaden wird mit 4.000,00 Euro angegeben. Ein Sprecher der Betreiberfirma Sulake führte aus: "Bei dem Verhalten der Jugendlichen handelt es sich eindeutig um Diebstahl, da die Möbel mit echtem Geld bezahlt wurden". In der Online-Welt Habbo Hotel spielen zumeist 12-16 jährige Personen mit virtuellen Figuren ("Habbos"). Dabei beziehen die Figuren Räume in virtuellen Hotels. Um diese Räume möglichst schön einzurichten werden möglichst schöne Möbel benötigt. Je schöner, desto mehr müssen die Nutzer von ihrem Taschengeld dafür aufwenden und die Spiele-Währung Habbo-Taler umtauschen. Wenn man erstmal im Besitz der Möbel ist, kann man diese dann mit anderen tauschen.
Im vorliegenden Fall sollen die entwendeten Möbel nun das Hotelzimmer des Beschuldigten schmücken. Nach eigenen Angaben wird die Online-Welt Habbo Hotel weltweit von sechs Millionen Jugendlichen genutzt.
Fazit:
In virtuellen Spielen wie Second Life oder Habbo Hotel kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen wenn die Nutzer durch Ausnutzen von Systemlücken oder durch trickreiches Verhalten virtuelle Werte anderen Nutzern wegnehmen. In den meisten Fällen werden diese Probleme durch Spiel-interne Sanktionen bestraft. Nur in wenigen Fällen, wie beispielsweise diesem, kommt es tatsächlich auch zu realen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Großer Streitpunkt dabei ist zumeist auch, wem die dort mit echtem Geld erworbenen Waren und Werte nun tatsächlich gehören. Dem Betreiber oder dem Nutzer ?
Lesen Sie dazu auch: Second Life - Virtuelle Verbrechen und Kampf um Eigentum
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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