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Nachdem kino.to vor kurzem vom Netz genommen und ein Teil der Betreiber verurteilt wurde, entstand binnen kürzester Zeit der Nachfolger kinox.to, der nach gleichem Prinzip arbeitet und optisch fast gleich in Erscheinung tritt.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vertraut bei der Bekämpfung der neuen Webseite kinox.to auf das gleiche Vorgehen wie gegen dessen Vorgänger. Im Juni 2011 stieß die GVU ebenfalls durch einen Strafantrag die Ermittlung gegen die Betreiber des Streaming-Portals kino.to an. Damals erklärten sich einige Mitbetreiber bereit, gegen den Hauptbetreiber Dirk B. auszusagen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht geklärt, wer hinter der Neuauflage steckt. Vermutlich sind es jedoch enge Vertraute der Ursprungsseite, da kinox.to im Prinzip ein Abbild darstellt, die neuen Betreiber also Zugriff auf eine Art Vorlage gehabt haben müssen.
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Bei kino.to handelte und bei kinox.to handelt es sich um Streaming-Portale, welche es Nutzern ermöglichen, Filme kostenlos anzuschauen. Dabei stellen die Betreiber der Websites jedoch nicht die Daten selbst bereit, sondern geben nur Links an, die zu Sharehoster-Websites führen, auf welchen die Filmdateien hinterlegt wurden. Sowohl kino.to als auch kinox.to bezog bzw. bezieht seine Einnahmen dabei durch auf den Websites geschaltete Werbeeinblendungen.
Zu den Sharing-Portalen, auf welchen die Filme hinterlegt werden, gehört auch die Website Megavideo, welche eine Schwesterseite der geschlossen Sharehoster-Website Megaupload darstellt. Der Vorwurf an die Betreiber jener Website betrifft unter anderem auch Verstöße gegen das Urheberrecht.
Fazit
Mit dem Schließen von kinox.to wird ein weiterer wichtiger Schritt in Sachen Urheberrecht getätigt. Zu fragen bleibt jedoch nun, wie lange es dauern wird, bis ein weiterer Nachfolger ähnliche oder gleiche Möglichkeiten anbietet. Weiterhin ungeklärt ist zudem, ob Nutzer, welche Filme über kino.to oder kinox.to gesehen haben, ebenfalls Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
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Sören Siebert auf Google+