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Die Koalition entschied, dass Verlage für die Verbreitung von Presseerzeugnissen, insbesondere von Zeitungsartikeln, im Internet unter bestimmten Voraussetzungen ein Entgelt erhalten sollen. Im Rahmen einer Urheberrechtsnovelle soll das Leistungsschutzrecht umgesetzt werden.
Seit Jahren ist in Deutschland die Einführung eines Leistungsschutzrechts in Deutschland für Verleger heftig umstritten. Während einige Vertreter der Rechtswissenschaft sich überwiegend gegen eine Einführung eines solchen Rechts aussprechen, haben die Verleger ein großes Interesse, ein Entgelt für die Übernahme von Artikel-Überschriften und den kurzen Ausschnittstexten (sog. Snippets) zu erhalten.
Nach der Gesetzesnovelle des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen eines „3. Korbs“ sollen nun gewerbliche Anbieter im Internet, wie beispielsweise Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren wie beispielsweise Google News, für die Verbreitung von bestimmten Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an Verlage zahlen. Von einer Vergütungspflicht ausgenommen sein soll die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet, wobei hier noch nicht feststeht, wo die schwarz-gelbe Koalition die Schwelle für die „Gewerblichkeit“ annimmt.
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Die Zeitungs- und Zeitschriftverlage begrüßten die Entscheidung der Koalition, da ihrer Ansicht nach ein solches Leistungsschutzrecht im digitalen Zeitalter unverzichtbar sei um die gemeinsamen Leistungen von Journalismus und Verlegern effektiv zu schützen. Zudem sei es als ein notwendiges Instrumentarium anzusehen, um den Erhalt der freien privaten Presse – unabhängig von einer staatsgebundenen Finanzierung – zu gewährleisten. Journalistische Texte sollen nach der Vereinbarung des Koalitionsausschusses für ein Jahr geschützt sein, wobei für das Verteilen der Entgelte eine noch nicht konkret benannte Verwertungsgesellschaft zuständig sein soll.
Kritiker sehen die Umsetzung eines Leistungsschutzrechts als massive Auswirkung auf die Online-Wirtschaft und Blogs, da wegen der weit ausgelegten „Gewerblichkeit“ im Sinne des Urheberrechts auch viele Blogs und ähnliche Angebote einer Kostenpflichtigkeit unterfallen könnten. Befürchtet wird insbesondere, dass durch diese Urheberrechtsnovelle der Nährboden für eine neue Abmahnwelle geschaffen wird, bis die ersten Gerichte in einzelnen Problemfällen eine Entscheidung für oder gegen eine Entgeltpflicht bejaht oder eben verneint haben.
Fazit
Erst im Dezember berichteten wir über die „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL), welches das Leistungsschutzrecht zu verhindern suchte. Nun steht fest, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage kommen soll. Ob und wie sich die Situation um das Leistungsschutzrecht entwickeln wird, bleibt jedoch abzuwarten. Sicher ist schon jetzt, dass das Merkmal der „Gewerblichkeit“ für große Unsicherheiten in der Netzgemeinde sorgen wird.
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Sören Siebert auf Google+