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Amazon verkauft Lieder nur noch ohne Kopierschutz

Kopierschutz und digitales Rechtemanagement (DRM) waren einst die große Hoffnung der Musikindustrie im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik insbesondere im Internet. Wieder einmal lag die Musikindustrie mit dieser Einschätzung jedoch knapp daneben. Die Kunden wurden mit zum Teil technisch unausgereiften Schutzmechanismen konfrontiert, die ein Abspielen der legal erworbenen Files -etwa auf verschiedenen Playern - unmöglich machten. Neben den tausendfach ausgesprochenen Abmahnungen der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer liegt hierin sicher ein weiterer Grund für den Rückgang der Verkaufszahlen im Musikbereich.

Nach massiver Kritik der Kunden rudert in Sachen DRM nun jedoch ein Musikkonzern nach dem anderen zurück. Nachdem Universal, Warner und EMI bereits in den Verkauf von Musik-Downloads ohne Kopierschutz eingewilligt hatten, stimmte nun als letzter der vier Großen nun auch Sony BMG zu. Amazon wird in den USA demnächst das komplette Musikangebot ohne das bei den Käufern unbeliebte DRM anbieten. Auch Napster hat angekündigt, nun auf DRM zu verzichten. Unter Zugzwang gerät eventuell Apple, bei iTunes kann man die meisten Songs weiterhin nur mit Rechtemanagement erwerben.

Besonders gelungen ist in diesem Zusammenhang die Art und Weise, in der sich die Verantwortlichen bei Sony BMG den Vertrieb DRM-freier Lieder vorgestellt haben: Vor dem Download eines Lieder soll der Kunden in einen Laden (!) gehen, dort eine Rubbelkarte (!!) erwerben, auf der ein Freischaltcode enthalten ist, mit dem man dann über das Internet Musik herunter laden kann.

Ein Manager von Sony-BMG sprach im Zusammenhang mit dem geplanten „MusicPass“ von einem innovativen Weg, Musik zum Kunden zu bringen und teilte weiter mit:„Wir glauben, dass dies viele Kunden ansprechen wird.“. Das glaube ich auch. Die Manager der Musikindustrie wissen eben genau, was ihre Kunden wollen... .

Fazit:

DRM dürfte im Massengeschäft des Musikvertriebs in Zukunft keine große Rolle mehr spielen. Ob dies kurzfristig genügt, um über Download-Verkäufe die Umsatzeinbrüche aus dem Bereich CD-Verkauf zu kompensieren, darf jedoch bezweifelt werden.

Aber solange es in der Musikindustrie kreative Ideen wie die im CD-Laden zu erwerbende  Rubbelkarte für digitale Downloads gibt, muss man sich um das Überleben der großen Plattenfirmen sicher keine Sorgen machen.

Autor:
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de

 


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Labels: Urheberrecht
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