Die Firma Apple hat angekündigt, die Preise für das Herunterladen von Musiktiteln im europäischen iTunes-Internetstore anzugleichen. Die Europäische Kommission begrüßt diese Zusage. Gegenwärtig zahlen britische Verbraucher noch höhere Preise für Musikdownloads. Die britische Verbraucherschutzorganisation "Which?" hatte deshalb bei der Kommission offiziell Beschwerde eingelegt. Die Kartelluntersuchung der Kommission ergab, dass die Organisation des europäischen iTunes-Stores nicht durch Vereinbarungen zwischen Apple und den großen Plattenfirmen bestimmt wird. Daher wird die Kommission in dieser Sache keine weiteren Schritte unternehmen.
Apple betreibt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen iTunes-Internetstore für Musik mit mehreren länderspezifischen Benutzeroberflächen. Verbraucher des EWR können Songs nur auf der für ihr jeweiliges Heimatland bestimmten Website erwerben. iTunes prüft den Wohnsitz der Verbraucher anhand der Kreditkartendaten. Die iTunes-Downloadpreise im Vereinigten Königreich liegen derzeit fast zehn Prozent über den entsprechenden Preisen in der Eurozone.
Nun hat iTunes jedoch angekündigt, dass die britischen Verbraucher für iTunes-Musikdownloads bald dieselben Preise zahlen werden wie die Verbraucher in den Ländern der Eurozone. Die Kommission würde es zudem begrüßen, wenn Verbraucher in jedem iTunes-Store Songs kaufen könnten. Sie ist sich jedoch bewusst, dass einige Plattenfirmen, Verlage und Verwertungsgesellschaften Lizenzsysteme aufweisen, die mit EU-weit offen stehenden iTunes-Stores unvereinbar sind.
Quelle: Europäische Kommission
Fazit:
Apple gerät momentan von mehreren Seiten unter Druck. Nach der sicher nicht ganz freiwilligen Angleichung der Preise für Downloads in Europa muss Apple in nächster Zeit auf die Ankündigung von Amazon reagieren müssen, Musik in Zukunft komplett ohne Kopierschutz und DRM anzubieten.
Rechtsberatung Urheberrecht - Rechtsanwalt Sören Siebert
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